Kommunen · Gebäude & Einrichtungen

    Heizung im Pflegeheim: Versorgungssicherheit für kommunale Träger

    Stand: 11. Oktober 2026

    Was muss die Heizung in einem Pflegeheim leisten?

    Die Heizung im Pflegeheim muss rund um die Uhr zuverlässig laufen, weil Bewohner empfindlich auf Kälte reagieren und nicht einfach umziehen können. Sie muss außerdem Trinkwarmwasser hygienisch sicher bereitstellen, also mit mindestens 60 °C am Speicher. Deshalb braucht sie Redundanz, einen schnellen Störungsdienst und einen Notfallplan für den Ausfall.

    Die Heizung im Pflegeheim ist kein gewöhnliches Haustechnik-Thema. Viele Bewohner sind hochbetagt, bettlägerig oder dement. Fällt die Wärme im Winter aus, wird das schnell zum Gesundheitsrisiko. Für Landkreise, Städte und kommunale Gesellschaften, die eigene Alten- und Pflegeheime tragen, ist die Wärmeversorgung deshalb eine Frage der Fürsorgepflicht.

    Diese Seite behandelt die Sicht des kommunalen Trägers: Wärmebedarf, Hygienevorgaben, Vorgehen bei Heizungsausfall und die Erneuerung der Anlage. Wie ein Pflegeheim allgemein vom Contracting profitiert, lesen Sie unter Contracting für Pflegeheime.

    • ≈ 7.300 kWhWärmeverbrauch je Bewohner und Jahr in stationären PflegeeinrichtungenQuelle: BMG/Curacon, 2023 (Daten 2022)
    • 60 °C / 55 °CSpeicheraustritt und Zirkulationsrücklauf beim TrinkwarmwasserQuelle: DVGW W 551
    • bis 1 JahrMiete einer provisorischen Heizung bei Defekt in KfW 422 mitförderfähigQuelle: KfW-Merkblatt 422

    Wie hoch sind die Energiekosten im Pflegeheim?

    Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (Curacon, veröffentlicht 2023, Daten 2022) hat den Verbrauch stationärer Pflegeeinrichtungen ausgewertet. Danach liegt der Wärmeverbrauch bei rund 7.300 kWh je Bewohner und Jahr, der Stromverbrauch bei etwa 2.700 kWh. Ein Heim mit 80 Plätzen kommt damit rechnerisch auf rund 580.000 kWh Wärme im Jahr.

    Das Gutachten zeigt auch den Einfluss des Gebäudealters: Häuser, die nach 2000 gebaut wurden, verbrauchen rund 34 % weniger Energie als Häuser von vor 1980. Gerade ältere kommunale Heime haben also einen großen Hebel. Weil Wärme und Warmwasser ganzjährig gebraucht werden, ist der Bedarf gleichmäßig und gut planbar.

    Legionellenschutz: Warum die Heizung heiß bleiben muss

    In Pflegeheimen leben Menschen mit schwachem Immunsystem. Legionellen im Trinkwarmwasser sind für sie besonders gefährlich. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 verlangt deshalb in Großanlagen mindestens 60 °C am Austritt des Warmwasserspeichers und höchstens 5 K Abkühlung in der Zirkulation, also mindestens 55 °C im Rücklauf.

    Großanlagen im Sinne der Trinkwasserverordnung 2023 sind Anlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als 3 Litern Inhalt in einer Leitung zwischen Speicher und Zapfstelle. Für sie gilt eine Untersuchungspflicht auf Legionellen. Das hat Folgen für die Technik: Eine Wärmepumpe im Pflegeheim muss diese Temperaturen sicher erreichen oder mit einer Nacherwärmung beziehungsweise einer hygienisch gleichwertigen Lösung, etwa Frischwasserstationen, geplant werden.

    Heizungsausfall im Pflegeheim: Notfallplan in sechs Schritten

    Ein Heizungsausfall trifft ein Heim selten zu einem passenden Zeitpunkt. Wer vorher klärt, wer was tut, verliert im Ernstfall keine Stunden. Diese Schritte gehören in den Notfallplan des Trägers.

    1. Störung sofort an den Störungsdienst melden. Die Rufnummer und die vereinbarte Reaktionszeit hängen sichtbar in der Heizzentrale und liegen der Nachtschicht vor.
    2. Heimleitung und Träger informieren, Raumtemperaturen in Bewohnerzimmern dokumentieren.
    3. Bewohner schützen: zusätzliche Decken, warme Getränke, gefährdete Bewohner in wärmere Bereiche verlegen.
    4. Mobile Heizzentrale anfordern. Ein Anschlusspunkt für eine Notheizung an der Heizzentrale spart dabei viel Zeit.
    5. Trinkwasserhygiene sichern: Nach Ausfall und Wiederinbetriebnahme Warmwassertemperaturen prüfen, bei Bedarf thermisch desinfizieren und Proben veranlassen.
    6. Ursache auswerten: Reparatur oder Erneuerung entscheiden. Bei einem Defekt fördert KfW 422 die Miete einer provisorischen Heizung bis zu einem Jahr mit, wenn anschließend eine förderfähige neue Heizung eingebaut wird.

    Wärmepumpe im Pflegeheim: Was geht im Bestand?

    Eine Wärmepumpe arbeitet am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Im Pflegeheim stehen dem die Warmwassertemperaturen nach DVGW W 551 und oft alte Heizkörper gegenüber. Möglich ist sie trotzdem, meist als Teil eines Gesamtkonzepts: Wärmepumpe für die Raumwärme, ergänzt durch einen zweiten Erzeuger für Spitzenlast und Warmwasser.

    Wegen der gleichmäßigen Last über das ganze Jahr ist auch ein BHKW eine verbreitete Lösung. Es liefert zugleich Strom für den eigenen Bedarf. Die Abwägung beschreibt unser Beitrag BHKW im Pflegeheim. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz statt des GEG, eine 65-%-Pflicht für neue Heizungen gibt es nicht mehr. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 aber steigende Anteile Biomethan oder Wasserstoff einsetzen.

    Versorgungssicherheit durch Redundanz im Contracting

    Beim Wärmeliefer-Contracting plant, finanziert und betreibt der Contractor die Heizzentrale. Für Pflegeheime ist entscheidend, dass der Vertrag die Versorgungssicherheit konkret regelt: einen zweiten Wärmeerzeuger als Redundanz, eine feste Reaktionszeit des Störungsdienstes rund um die Uhr, eine Fernüberwachung der Anlage und einen Anschluss für eine Notheizung.

    Für den Träger hat das zwei Vorteile. Das Ausfallrisiko der Technik liegt vertraglich beim Contractor, und die Erneuerung belastet den Investitionshaushalt nicht. Die Förderung kann der Contractor über KfW 522 selbst beantragen. Trägt eine Kommune das Heim direkt, kommt bei Eigeninvestition KfW 422 in Frage. Kommunale Gesellschaften beantragen bei Eigeninvestition in KfW 522.

    • Zwei voneinander unabhängige Wärmeerzeuger
    • Störungsdienst 24/7 mit vertraglicher Reaktionszeit
    • Fernüberwachung mit Alarmierung
    • Vorbereiteter Anschluss für eine mobile Heizzentrale
    • Klare Zuständigkeit für Trinkwarmwasser-Temperaturen

    Häufige Fragen

    Welche Raumtemperatur braucht ein Pflegeheim?

    Ältere Menschen frieren schneller, deshalb liegen die üblichen Raumtemperaturen in Bewohnerzimmern und Bädern höher als in Wohnungen. Konkrete Vorgaben ergeben sich aus den Heimgesetzen der Länder und den Qualitätsanforderungen des Trägers. Die Heizung muss sie auch an sehr kalten Tagen sicher halten.

    Was tun bei einem Heizungsausfall im Pflegeheim?

    Störungsdienst rufen, Heimleitung informieren, gefährdete Bewohner schützen und eine mobile Heizzentrale anfordern. Nach der Wiederinbetriebnahme sollten die Warmwassertemperaturen geprüft werden, damit keine Legionellengefahr entsteht.

    Fördert die KfW eine Notheizung?

    Bei einem Heizungsdefekt fördert KfW 422 die Miete einer provisorischen Heizung für bis zu ein Jahr mit, wenn danach eine förderfähige neue Heizung eingebaut wird. Die Details stehen im Merkblatt 422.

    Eignet sich eine Wärmepumpe für ein Altenheim?

    Ja, wenn das Konzept die hohen Warmwassertemperaturen berücksichtigt. Üblich ist eine Kombination mit Nacherwärmung oder einem zweiten Erzeuger. Ob die Heizkörper ausreichen, zeigt eine Prüfung der Vorlauftemperaturen an kalten Tagen.

    Wie viel Wärme braucht ein Pflegeheim?

    Laut dem Gutachten von Curacon für das Bundesgesundheitsministerium rund 7.300 kWh je Bewohner und Jahr (Datenbasis 2022). Neuere Häuser liegen deutlich darunter, ältere darüber.

    Wer haftet beim Contracting für die Wärmeversorgung?

    Der Contractor haftet für die vertraglich zugesagte Wärmelieferung und den Betrieb seiner Anlage. Die Verantwortung für die Trinkwasserinstallation im Haus bleibt beim Betreiber des Heims, wenn der Vertrag nichts anderes regelt. Die Schnittstelle sollte deshalb genau beschrieben sein.

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    Kennwerte, Gesetze, Förderung und 8 Checklisten für kommunale Gebäude

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    Inhalt

    1. 01Die Lage der Kommunen 2026 in Zahlen
    2. 02Benchmark: Wärmekennwerte kommunaler Gebäude
    3. 03Welche Gesetze jetzt gelten
    4. 04Fristen-Kalender 2026 bis 2030

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