Wie läuft ein Heizungstausch in der Kommune ab?
Ein Heizungstausch in der Kommune beginnt mit dem Bestandscheck der Liegenschaften und der Entscheidung zwischen Eigeninvestition und Wärmelieferung. Danach folgen Wirtschaftlichkeitsvergleich, Ratsbeschluss, Förderantrag und Vergabe. Bei Eigeninvestition fördert KfW 422 mit 30 %. Bei Wärmelieferung investiert ein Contractor und beantragt die Förderung über KfW 522 selbst.
Der Heizungstausch in der Kommune ist selten ein einzelnes Projekt. Meist stehen Schule, Rathaus, Kita, Turnhalle und Bauhof mit Kesseln aus verschiedenen Jahrzehnten nebeneinander. Fällt einer aus, muss es schnell gehen. Gleichzeitig fehlen Geld und Personal: Der Investitionsrückstand der Kommunen liegt laut KfW-Kommunalpanel 2026 bei 231,2 Mrd. €.
Diese Seite zeigt den Ablauf eines Heizungstauschs in kommunalen Liegenschaften, die beiden Finanzierungswege und die Förderung. Sie richtet sich an Bauamt, Kämmerei und Verwaltungsspitze. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
- 231,2 Mrd. €Investitionsrückstand der KommunenQuelle: KfW-Kommunalpanel 2026
- 124 statt 55ausgeschriebene Bauamtsleitungen 2025 im Vergleich zu 2019Quelle: IW, 07/2026
- 30 %Zuschuss für den Heizungstausch in kommunalen Gebäuden (KfW 422)Quelle: KfW-Merkblatt 422, 09/2026
Warum der Heizungstausch in kommunalen Gebäuden jetzt ansteht
Das Heizungsgesetz in seiner alten Form gibt es nicht mehr. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des GEG. Die Pflicht, neue Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben, ist entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 aber steigende Anteile Biomethan oder Wasserstoff einsetzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Wer heute einen Gaskessel einbaut, kauft dieses Preisrisiko für die gesamte Laufzeit mit.
Für die öffentliche Hand kommen eigene Vorgaben hinzu: Neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand müssen ab 2028 dem Nullemissionsstandard entsprechen. Für den Bestand an Nichtwohngebäuden sieht das GModG Mindeststandards nach dem Prinzip „Worst first“ vor. Öffentliche Stellen mit mehr als 1 GWh Endenergie im Jahr müssen nach dem Energieeffizienzgesetz außerdem jährlich 2 % einsparen. Mehr dazu unter Gebäudemodernisierungsgesetz für Kommunen.
Ablauf: Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften
Ob die Kommune selbst investiert oder Wärme einkauft, die ersten Schritte sind gleich. Wer sie vor dem Ausfall erledigt, kann im Ernstfall schneller handeln.
- Bestand erfassen: Alter, Leistung und Zustand der Kessel, Verbräuche der letzten drei Jahre, Vorlauftemperaturen an kalten Tagen.
- Prioritäten setzen: Welche Anlagen sind am ältesten, am störanfälligsten oder am ineffizientesten? Mehrere Gebäude lassen sich bündeln.
- Technik und Modell wählen: Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz oder Kombination, jeweils als Eigeninvestition oder Wärmelieferung.
- Wirtschaftlichkeitsvergleich über die gesamte Laufzeit erstellen, siehe Wirtschaftlichkeitsvergleich.
- Beschluss im Rat fassen, Vorlage siehe Muster-Beschlussvorlage.
- Förderantrag vor Vertragsschluss stellen, dann ausschreiben und vergeben, siehe Vergabe.
- Umsetzung, Inbetriebnahme und Verwendungsnachweis für die Förderung.
Eigeninvestition oder Wärmelieferung?
Bei der Eigeninvestition plant die Kommune die neue Anlage, schreibt Planung und Bau aus, beantragt die Förderung und betreibt die Heizung anschließend selbst oder mit einem Wartungsvertrag. Die Investition steht im Haushalt, das technische Risiko bleibt bei der Kommune.
Bei der Wärmelieferung (Wärmecontracting) übernimmt ein Contractor Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb. Die Anlage bleibt sein Eigentum, die Kommune zahlt einen Grund- und Arbeitspreis für die gelieferte Wärme. Das ist in der Regel kein kreditähnliches Rechtsgeschäft, im Einzelfall entscheidet die Kommunalaufsicht, siehe Haushaltsrecht und Kommunalaufsicht.
| Punkt | Eigeninvestition | Wärmelieferung (Contracting) |
|---|---|---|
| Investition | aus dem Haushalt | beim Contractor |
| Förderung | Kommune beantragt KfW 422 | Contractor beantragt KfW 522 |
| Planung und Bauleitung | Bauamt oder beauftragtes Büro | Contractor |
| Betrieb, Wartung, Störungsdienst | Kommune oder Wartungsfirma | Contractor |
| Technisches Ausfallrisiko | Kommune | Contractor im Rahmen des Vertrags |
| Haushaltsrechtliche Einordnung | Investition | in der Regel laufender Aufwand, Einzelfall prüfen |
Eigene Zusammenstellung auf Basis von dena-Analyse 07/2024 und KfW-Merkblättern 422/522.
Förderung für den Heizungstausch: KfW 422 und KfW 522
Kommunen erhalten für den Heizungstausch in eigenen Gebäuden über KfW 422 einen Zuschuss von 30 %. Der Förderhöchstbetrag für Nichtwohngebäude liegt bei 28.000 € bis 150 m² Nettogrundfläche und steigt gestaffelt mit der Fläche: 197 € je m² zwischen 150 und 400 m², 118 € je m² bis 1.000 m² und 79 € je m² darüber. Ab dem 01.02.2027 sinken die Höchstbeträge halbjährlich. Wer plant, sollte den Antrag nicht aufschieben.
Contracting ist in KfW 422 ausdrücklich förderfähig. Alternativ beantragt der Contractor die Förderung selbst über KfW 522 und rechnet sie in den Wärmepreis ein. Pro Kostenposition gibt es nur einen Antrag. Kommunale Unternehmen beantragen bei eigener Investition ebenfalls in KfW 522. Einen Überblick aller Programme gibt die Seite Förderung für Kommunen.
Wie kann eine Kommune die Heizung ohne Investition sanieren?
Eine Kommune kann die Heizung ohne eigene Investition sanieren, indem sie Wärme statt einer Anlage einkauft. Beim Wärmecontracting plant, finanziert, baut und betreibt ein Contractor die neue Heizung. Die Kommune zahlt nur für gelieferte Wärme. Die Förderung beantragt der Contractor über KfW 522 selbst. Haushaltsrechtlich gilt das in der Regel nicht als Kredit.
Das löst auch ein Personalproblem. Nach dem Institut der deutschen Wirtschaft waren 2025 bundesweit 124 Bauamtsleitungen ausgeschrieben, 2019 waren es 55. Fehlendes Personal nennt die KfW als zentrales nicht-finanzielles Investitionshemmnis. Beim Contracting liegen Planung, Bauleitung, Förderantrag, Wartung und Störungsdienst beim Contractor. Das Bauamt begleitet das Projekt, muss es aber nicht selbst steuern.
Ohne Kosten ist das Modell nicht: Investition, Betrieb und Marge des Contractors stecken im Wärmepreis. Ob die Wärmelieferung günstiger ist als die Eigeninvestition, muss der Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigen, den die Kommunalaufsicht ohnehin verlangt.
Häufige Fragen
Muss eine Kommune ihre alte Heizung austauschen?
Eine allgemeine Austauschpflicht für alte Kessel gibt es seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr. Druck entsteht durch Ausfallrisiko, Effizienzvorgaben für öffentliche Stellen nach dem Energieeffizienzgesetz und die Biomethan-Anteile, die neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 einhalten müssen.
Gilt die 65-%-Regel für kommunale Gebäude noch?
Nein. Die 65-%-Pflicht war Teil des GEG. Sie ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen, das seit dem 29.07.2026 in ersten Teilen gilt. Für Neubauten der öffentlichen Hand gilt ab 2028 der Nullemissionsstandard.
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch in kommunalen Gebäuden?
Über KfW 422 erhalten Kommunen 30 % Zuschuss, begrenzt durch flächenabhängige Höchstbeträge. Diese sinken ab 01.02.2027 halbjährlich. Contractoren beantragen die gleiche Förderung über KfW 522.
Wie lange dauert ein Heizungstausch mit Contracting?
Das hängt vor allem von Ratsbeschluss und Vergabe ab. Eine EU-weite Ausschreibung ist wegen der langen Laufzeit meist nötig und braucht mehrere Monate. Bauzeit und Inbetriebnahme kommen hinzu.
Kann eine Gemeinde mehrere Gebäude in einem Vertrag bündeln?
Ja, das ist bei kleinen Gemeinden oft sinnvoll. Ein Paket aus Schule, Kita und Rathaus erreicht eine Größe, die für Contractoren interessant ist, und spart Ausschreibungsaufwand.
Was passiert, wenn die Heizung vor dem Tausch ausfällt?
Dann hilft eine mobile Heizzentrale. KfW 422 fördert bei einem Defekt die Miete einer provisorischen Heizung bis zu einem Jahr mit. Wer den Heizungstausch vorbereitet hat, kann danach schneller ausschreiben.
Übernimmt Green Contracting den Förderantrag?
Im Wärmecontracting beantragen wir die BEG-Förderung als Contractor über KfW 522 selbst und rechnen sie in den Wärmepreis ein. Den Wirtschaftlichkeitsvergleich für Rat und Kommunalaufsicht legen wir offen.
