Symbolbild: saniertes Schulgebäude mit Pausenhof und Wärmepumpen-Außeneinheiten an der Fassade
    Kostenloser Online-Rechner für Kommunen · ohne Anmeldung · Stand: Oktober 2026

    Wärme-Benchmark: Energiekennwert kommunaler Gebäude berechnen und vergleichen

    Der Wärme-Benchmark berechnet den Energiekennwert kommunaler Gebäude aus dem Wärmeverbrauch der letzten drei Jahre und stellt ihn veröffentlichten Durchschnittswerten gegenüber: für Verwaltung und Rathaus, Kitas, Schulen, Pflegeheime, Krankenhäuser und Hallenbäder. Sie sehen die Abweichung in Prozent und Kilowattstunden, den Abstand zum Zielwert von 50 kWh/m² und auf Wunsch die Mehrkosten in Euro – kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.

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    Wärme-Benchmark: Energiekennwert kommunaler Gebäude prüfen

    Vergleichen Sie den Wärmeverbrauch Ihrer Schule, Kita, Verwaltung, Ihres Pflegeheims, Krankenhauses oder Hallenbads mit veröffentlichten Durchschnittswerten – mit Abweichung in Prozent, Kilowattstunden und auf Wunsch in Euro.

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    Eingaben

    1 · Gebäude

    2 · Wärmeverbrauch der letzten drei Jahre

    3 · Wärmepreis (optional)

    Mehrkosten in Euro ausweisen?
    12ct/kWh

    Durchschnittlicher Preis je kWh Wärme bzw. Brennstoff aus Ihrer letzten Abrechnung – Beispielwert, kein Marktpreis.

    Live-Ergebnis

    Deutlich über dem Durchschnitt

    Ihr Kennwert von 127,8 kWh/m²·a liegt +16 % gegenüber der Mitte der Spanne (100–120 kWh/m²·a (Mitte 110); KEA-BW, ~10.000 kommunale Gebäude in Baden-Württemberg, Daten 2021).

    Wärmekennwert

    127,8 kWh/m²·a

    Mittel 766.667 kWh/a ÷ 6.000 m²

    Abweichung zur Mitte der Spanne

    +16 %

    +106.667 kWh pro Jahr · 100–120 kWh/m²·a (Mitte 110)

    Abweichung zum Zielwert 50

    +156 %

    +466.667 kWh pro Jahr · nur ~10 % erreichen ihn (KEA-BW)

    Mehrkosten ggü. Vergleichswert

    12.800 €/a

    bei 12 ct/kWh

    Mehrkosten ggü. Zielwert

    56.000 €/a

    bei 12 ct/kWh

    Kandidat für „Worst-first“: Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht Mindeststandards für Nichtwohngebäude vor – die energetisch schlechtesten 16 % bis 2030, die schlechtesten 26 % bis 2033. Wie Gebäude eingestuft werden (Bezugsgröße, Nachweis), ist im Detail noch offen. Ein deutlich überdurchschnittlicher Kennwert ist aber ein guter Grund, die Liegenschaft früh einzuplanen.

    Nicht witterungsbereinigt: Der Kennwert nutzt Ihre Rohverbräuche. Ein kalter oder milder Winter verschiebt ihn; der Mittelwert über drei Jahre glättet das nur teilweise. Für Energieberichte den Verbrauch mit Gradtagszahlen bereinigen.

    Wärmekennwert in kWh/m²·a

    Ihr GebäudeMitte SpanneZielwert127,811050

    Vergleich: 100–120 kWh/m²·a (Mitte 110) – KEA-BW, ~10.000 kommunale Gebäude in Baden-Württemberg, Daten 2021. Zielwert 50 kWh/m²·a nach KEA-BW.

    Vergleichswerte und Quellen

    • Verwaltung Ø 124, Kitas Ø 134, Schulen 100–120 kWh/m²·a; Zielwert 50 kWh/m²·a, den nur rund 10 % erreichen – KEA-BW, rund 10.000 kommunale Gebäude in Baden-Württemberg, Daten 2021.
    • Pflegeheime ~7.300 kWh Wärme je Bewohner und Jahr – BMG/Curacon-Gutachten 2023, Daten 2022.
    • Krankenhäuser 25.000–29.000 kWh Wärme je Bett und Jahr – Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, WD 5 - 3000 - 059/23 (2023).
    • Hallenbäder 1.300–3.100 kWh je m² Wasserfläche und Jahr, je nach Bauweise und Baujahr – BHKW-Infozentrum.
    • Sporthallen und sonstige Gebäude: kein belastbarer Durchschnitt – der Rechner zeigt nur den Abstand zum Zielwert.

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    Rechenweg: Mittlerer Verbrauch = Durchschnitt der eingegebenen Jahreswerte (leere Felder ausgelassen). Kennwert = mittlerer Verbrauch ÷ Bezugsgröße (beheizte Fläche, Bewohnerplätze, Betten oder Wasserfläche). Abweichung in % = Kennwert ÷ Vergleichswert − 1; bei Spannen wird gegen die Mitte gerechnet. Abweichung in kWh = (Kennwert − Vergleichswert) × Bezugsgröße. Mehrkosten = Mehrverbrauch × Wärmepreis (nur positive Werte). Einstufung: unter bzw. über dem Band gilt als „unter“ bzw. „deutlich über dem Durchschnitt“; das Band ist bei Spannen die Spanne selbst, bei Punktwerten ±15 % (eigene Annahme). Der Zielwert von 50 kWh/m²·a stammt aus der KEA-BW-Auswertung für Verwaltung, Schulen und Kitas und dient bei Sporthallen/Sonstigem nur der groben Orientierung. Keine Witterungsbereinigung. Die Vergleichswerte stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und Jahren – Orientierung ohne Gewähr, kein Energieausweis und keine Einstufung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz.
    Liegenschaft prüfen lassen
    Symbolbild: eingeschossige Kita mit Holzfassade und Spielgarten

    Nur rund jedes zehnte kommunale Gebäude erreicht den Zielwert

    Laut KEA-BW erreichen nur etwa 10 Prozent der Verwaltungsbauten, Schulen und Kitas 50 kWh/m².

    So funktioniert der Wärme-Benchmark für kommunale Gebäude

    Der Rechner fragt Gebäudetyp, Bezugsgröße und den Wärmeverbrauch der letzten drei Jahre ab, optional den Wärmepreis. Das Ergebnis zeigt Kennwert, Abweichung zum Vergleichswert und – bei flächenbezogenen Gebäuden – zum Zielwert, eine Ampel, ein Balkendiagramm und einen PDF-Report.

    Gebäudetyp
    Verwaltung/Rathaus, Kita, Schule, Pflegeheim, Krankenhaus, Hallenbad oder Sporthalle/Sonstiges. Beim Wechsel setzt der Rechner Beispielwerte, die Sie durch Ihre Daten ersetzen.
    Bezugsgröße
    Beheizte Fläche in m² (Verwaltung, Kita, Schule, Sonstiges), Bewohnerplätze (Pflegeheim), Betten (Krankenhaus) oder Wasserfläche in m² (Hallenbad) – passend zur Einheit des jeweiligen Vergleichswerts.
    Wärmeverbrauch Jahr 1 bis 3 (kWh)
    Heizung und Warmwasser aus Abrechnung oder Energiebericht. Leere Felder lässt der Rechner beim Mittelwert aus.
    Wärmepreis (ct/kWh, optional)
    Durchschnittlicher Preis je Kilowattstunde aus Ihrer Abrechnung. Damit rechnet der Rechner Mehrverbrauch in Euro um.

    Die Formel: so rechnet der Wärme-Benchmark für kommunale Gebäude

    Der Wärme-Benchmark rechnet mit diesen offengelegten Schritten:

    GrößeRechenweg
    Mittlerer VerbrauchSumme der eingegebenen Jahreswerte ÷ Anzahl der Jahre
    KennwertMittlerer Verbrauch ÷ Bezugsgröße
    Abweichung in %Kennwert ÷ Vergleichswert − 1 (bei Spannen: Mitte der Spanne)
    Abweichung in kWh(Kennwert − Vergleichswert) × Bezugsgröße
    Abweichung zum ZielwertKennwert ÷ 50 − 1 bzw. (Kennwert − 50) × Fläche – nur flächenbezogen
    Mehrkostenpositiver Mehrverbrauch × Wärmepreis

    Einstufung: Liegt der Kennwert unter bzw. über einem Band um den Vergleichswert, gilt er als „unter dem Durchschnitt“ bzw. „deutlich darüber“. Das Band ist bei Spannen die Spanne selbst, bei Punktwerten ±15 % – eine eigene Annahme. Für Sporthallen und sonstige Gebäude gibt es keinen belastbaren Durchschnitt; dort zeigt der Rechner nur den Abstand zum Zielwert. Der Verbrauch wird nicht witterungsbereinigt.

    Beispielrechnung mit dem Wärme-Benchmark für kommunale Gebäude

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Schule mit 6.000 m² beheizter Fläche
    • Wärmeverbrauch 760.000, 800.000 und 740.000 kWh in den letzten drei Jahren
    • Wärmepreis 12 ct/kWh

    Rechenschritte

    1. Mittlerer Verbrauch: (760.000 + 800.000 + 740.000) ÷ 3 = 766.667 kWh/a
    2. Kennwert: 766.667 kWh ÷ 6.000 m² = 127,8 kWh/m²·a
    3. Vergleich Schulen 100–120 kWh/m²·a, Mitte 110: +16 % bzw. +106.667 kWh/a → deutlich über dem Durchschnitt
    4. Zielwert 50 kWh/m²·a: +156 % bzw. +466.667 kWh/a
    5. Mehrkosten: 12.800 €/a gegenüber der Mitte der Spanne, 56.000 €/a gegenüber dem Zielwert

    Die Beispielschule liegt über der Spanne vergleichbarer Schulen und ist damit ein Kandidat für die „Worst-first“-Mindeststandards des Gebäudemodernisierungsgesetzes – wie die Einstufung im Detail erfolgt, ist noch offen. Das sind die Voreinstellungen des Rechners, keine Messdaten eines realen Gebäudes.

    Vergleichswerte für den Wärmeverbrauch kommunaler Gebäude

    GebäudetypVergleichswert WärmeBezugsgrößeQuelle
    Verwaltung / RathausØ 124 kWh/m²·abeheizte FlächeKEA-BW, Daten 2021
    KitaØ 134 kWh/m²·abeheizte FlächeKEA-BW, Daten 2021
    Schule100–120 kWh/m²·abeheizte FlächeKEA-BW, Daten 2021
    Zielwert (Verwaltung, Schule, Kita)50 kWh/m²·a, ~10 % erreichen ihnbeheizte FlächeKEA-BW
    Pflegeheim~7.300 kWh/Bewohner·aBewohnerplätzeBMG/Curacon 2023, Daten 2022
    Krankenhaus25.000–29.000 kWh/Bett·aBettenWiss. Dienste Bundestag, WD 5 - 3000 - 059/23
    Hallenbad1.300–3.100 kWh/m²·aWasserflächeBHKW-Infozentrum
    Sporthalle / Sonstigeskein belastbarer Durchschnittbeheizte Fläche–

    KEA-BW: Auswertung von rund 10.000 kommunalen Gebäuden in Baden-Württemberg. Die Werte stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und Jahren und sind nicht witterungsbereinigt vergleichbar.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Ein Kennwert deutlich über dem Durchschnitt zeigt, wo im Gebäudebestand das größte Einsparpotenzial je eingesetztem Euro liegt. Für die Priorisierung zählt der Vergleich der eigenen Liegenschaften untereinander mindestens so viel wie der Vergleich mit dem Landesdurchschnitt.

    Auch ein durchschnittlicher Kennwert ist weit vom Zielwert entfernt: Nur etwa 10 % der von der KEA-BW ausgewerteten Verwaltungsbauten, Schulen und Kitas erreichen 50 kWh/m². Der Abstand zum Zielwert zeigt die Größenordnung der Aufgabe bis zur Klimaneutralität.

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht für Nichtwohngebäude „Worst-first“-Mindeststandards vor: die energetisch schlechtesten 16 % bis 2030, die schlechtesten 26 % bis 2033. Bezugsgröße und Nachweis sind im Detail noch offen – der Benchmark ist ein Frühindikator, keine Einstufung.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Gesamtfläche (Brutto-Grundfläche) statt beheizter Fläche ansetzen – der Kennwert fällt dann zu günstig aus.
    • Erdgas in m³ oder Heizöl in Litern eintragen, ohne in kWh umzurechnen.
    • Ein einzelnes kaltes oder mildes Jahr bewerten, statt mehrere Jahre zu mitteln oder den Verbrauch witterungsbereinigt zu vergleichen.
    • Bei Gebäuden mit Hallenbad oder Sporthalle im selben Zähler den Verbrauch nicht aufteilen.
    • Strom für Wärmepumpe oder Direktheizung vergessen, wenn das Gebäude teilweise elektrisch beheizt wird.

    Rechtsgrundlage

    Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet am 28.07.2026): Für Nichtwohngebäude sind „Worst-first“-Mindeststandards vorgesehen – die energetisch schlechtesten 16 % bis 2030, die schlechtesten 26 % bis 2033. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt ab 01.01.2028 der Nullemissionsstandard im Neubau. Details der Umsetzung (Bezugsgröße, Nachweis) sind noch offen.

    Energieeffizienzgesetz (EnEfG) § 6: Öffentliche Stellen mit einem Endenergieverbrauch ab 1 GWh pro Jahr müssen jährlich 2 % Endenergie einsparen; ein Energiemanagementsystem war bis 30.06.2026 einzuführen. Der Benchmark ersetzt weder Energieausweis noch Energiemanagement.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum Wärme-Benchmark für kommunale Gebäude

    Wie hoch ist der durchschnittliche Wärmeverbrauch einer Schule?

    Nach der KEA-BW-Auswertung von rund 10.000 kommunalen Gebäuden in Baden-Württemberg (Daten 2021) liegen Schulen bei 100–120 kWh Wärme je m² beheizter Fläche und Jahr.

    Welchen Energiekennwert haben Rathäuser und Kitas?

    Verwaltungsgebäude verbrauchen im Schnitt 124 kWh/m² Wärme pro Jahr, Kitas 134 kWh/m² (KEA-BW, Daten 2021). Der Zielwert liegt bei 50 kWh/m²; nur rund 10 % der Gebäude erreichen ihn.

    Wie berechne ich den Heizenergieverbrauch in kWh pro m²?

    Teilen Sie den mittleren jährlichen Wärmeverbrauch in kWh – Heizung und Warmwasser, am besten aus drei Jahren – durch die beheizte Fläche in m². Brennstoffmengen vorher in kWh umrechnen.

    Warum werden Pflegeheime, Krankenhäuser und Bäder nicht je m² verglichen?

    Weil die Vergleichswerte anders erhoben sind: Pflegeheime je Bewohner (~7.300 kWh/a, BMG/Curacon), Krankenhäuser je Bett (25.000–29.000 kWh/a, Wissenschaftliche Dienste des Bundestags), Hallenbäder je m² Wasserfläche (1.300–3.100 kWh/a, BHKW-Infozentrum).

    Ist der Kennwert witterungsbereinigt?

    Nein. Der Rechner nutzt Ihre Rohverbräuche; der Mittelwert über drei Jahre glättet Ausreißer nur teilweise. Für Energieberichte den Verbrauch mit Gradtagszahlen bereinigen.

    Was bedeutet „Worst-first“ für kommunale Gebäude?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude vor – 16 % bis 2030, 26 % bis 2033. Wie Gebäude eingestuft werden, ist im Detail noch offen.

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