Statistik · Immobilien & Wohnen · Stand 29.10.2026

    CO₂-Kostenaufteilung: Vermieteranteil nach dem Stufenmodell

    Bei vermieteten Wohngebäuden trägt der Vermieter je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes zwischen 0 % und 95 % der CO₂-Kosten. Unter 12 kg CO₂ je m² und Jahr zahlt der Mieter alles, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 %. Dazwischen steigt der Vermieteranteil in acht Stufen um je 10 Prozentpunkte.

    Kennzahl

    0–95 %

    Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten (Wohngebäude)

    Unter 12 kg CO₂/(m²·a)
    Vermieter 0 %
    Ab 52 kg CO₂/(m²·a)
    Vermieter 95 %
    Nichtwohngebäude
    50 : 50

    CO₂-Kosten: Anteil des Vermieters

    seit 01.01.2023 · %
    • Anteil Vermieter
    • Anteil Mieter

    Quelle: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), Anlage zu §§ 5 bis 7 · Stand 29.10.2026 · Grafik: contracting.green

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    Daten (CSV)Daten (JSON)

    Nutzung: Frei verwendbar mit Quellenangabe „contracting.green“ und Link – bitte zusätzlich die Primärquelle nennen. CC BY 4.0. Die PNG/SVG-Grafik enthält Quelle, Stand und den QR-Code zu unserer App.

    Was die Zahlen zeigen

    Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel zwischen Vermieter und Mieter verteilt werden. Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche. Je schlechter der energetische Zustand, desto größer der Anteil des Vermieters.

    Den Ausstoß ermittelt der Vermieter mit der Heizkostenabrechnung: Brennstoffverbrauch mal Emissionsfaktor, geteilt durch die Wohnfläche. Die Brennstofflieferanten müssen die CO₂-Menge und den CO₂-Kostenanteil auf ihren Rechnungen ausweisen.

    Für Nichtwohngebäude gilt pauschal eine hälftige Teilung. Eigentümer können ihren Anteil senken, indem sie das Gebäude dämmen oder auf eine Heizung ohne fossile Brennstoffe umstellen – etwa eine Wärmepumpe.

    Methodik: Stufenmodell für Wohngebäude laut Anlage zum CO2KostAufG; Stufengrenzen in kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr.

    Daten als Tabelle

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    CO₂-Kosten: Anteil des Vermieters (Anteil Vermieter, Anteil Mieter): von 0 % (0–<12) bis 95 % (ab 52).

    CO₂-Kostenaufteilung: Vermieteranteil nach dem Stufenmodell – %
    kg CO₂ je m² und JahrAnteil Vermieter (%)Anteil Mieter (%)
    0–<120100
    12–<171090
    17–<222080
    22–<273070
    27–<324060
    32–<375050
    37–<426040
    42–<477030
    47–<528020
    ab 52955

    Quellen

    Aufbereitung und Grafik: Green Contracting. Wir prüfen jede Statistik regelmäßig auf neuere Daten. Fehler gefunden? Hinweise mit Quelle an info@contracting.green.

    Green Contracting

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