Statistik · Immobilien & Wohnen · Stand 24.09.2026
aktualisiert sich automatischHeizungsförderung (KfW 458): Fördersatz nach Haushaltseinkommen
Wer eine neue klimafreundliche Heizung im selbst genutzten Wohneigentum einbaut, bekommt von der KfW (Programm 458) 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Den Höchstsatz von 80 % erhalten Haushalte mit einem angerechneten Einkommen bis 30.000 € – bis zu 22.400 € für die erste Wohneinheit.
Kennzahl
bis 80 %
Zuschuss zur neuen Heizung (Selbstnutzer, KfW 458)
- Grundförderung
- 30 %
- Höchstzuschuss erste Wohneinheit
- 22.400 €
Heizungsförderung nach Einkommen
Antrag bis 31.01.2027 · %- bis 30.000 €80 % · max. 22.400 €
- 30.001–40.000 €70 % · max. 19.600 €
- 40.001–50.000 €56 % · max. 15.680 €
- über 50.000 €46 % · max. 12.880 €
- ohne Klimabonus, über 50.000 €30 % · max. 8.400 €
Quelle: KfW-Merkblatt 458 (Merkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) · Stand 24.09.2026 · Grafik: contracting.green
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Was die Zahlen zeigen
Die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt sich aus Bausteinen zusammen: einer Grundförderung von 30 %, einem Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen, und einem Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Einkommen. Die Summe ist gedeckelt.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung; für Kinder unter 18 Jahren wird ein Familienzuschlag abgezogen. Der Zuschuss bezieht sich auf die förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit gedeckelt sind und ab 2027 schrittweise sinken.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme im Kundenportal der KfW gestellt werden. Auch Raten aus Contracting, Miete oder Leasing einer Heizung können über bis zu zehn Jahre förderfähig sein.
Methodik: Förderquoten laut KfW-Merkblatt 458 für selbstnutzende Eigentümer mit Klimageschwindigkeitsbonus; Zuschuss bezogen auf die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit.
Daten als Tabelle
Alle Werte als CSV →Heizungsförderung nach Einkommen: bis 30.000 € 80 % · max. 22.400 €, 30.001–40.000 € 70 % · max. 19.600 €, 40.001–50.000 € 56 % · max. 15.680 €, über 50.000 € 46 % · max. 12.880 €, ohne Klimabonus, über 50.000 € 30 % · max. 8.400 €.
| Angerechnetes Haushaltseinkommen | Förderquote KfW 458 (Selbstnutzer) (%) |
|---|---|
| bis 30.000 € | 80 % · max. 22.400 € |
| 30.001–40.000 € | 70 % · max. 19.600 € |
| 40.001–50.000 € | 56 % · max. 15.680 € |
| über 50.000 € | 46 % · max. 12.880 € |
| ohne Klimabonus, über 50.000 € | 30 % · max. 8.400 € |
Quellen
Geprüft am 24.09.2026: automatisch mit dem letzten Datenabruf aus der Primärquelle.
Aufbereitung und Grafik: Green Contracting. Wir prüfen jede Statistik regelmäßig auf neuere Daten. Fehler gefunden? Hinweise mit Quelle an info@contracting.green.
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