Kostenloser Online-Rechner · ohne Anmeldung · Stand: September 2026

    CO2-Kostenaufteilung Rechner: CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter berechnen

    Der CO2-Kostenaufteilung Rechner ermittelt, welchen Anteil der CO₂-Kosten Vermieter und Mieter eines Wohngebäudes tragen. Er berechnet die Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche, ordnet das Gebäude in das zehnstufige Modell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ein und zeigt in Euro, was Sie als Vermieter übernehmen – heute und nach einer Modernisierung der Wärmeerzeugung.

    Zeile gepflegter Wohngebäude aus erhöhter Perspektive
    Kostenloser Schnellrechner

    CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner: Ihre Stufe nach dem CO2KostAufG

    Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten nach einem zehnstufigen Modell: Je schlechter das Gebäude, desto größer der Anteil des Eigentümers. Der Rechner ermittelt Ihre Stufe und zeigt, was eine neue Anlage daran ändert.

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    Eingaben

    Ihr Gebäude

    Energieträger

    Emissionsfaktor 0,201 kg CO₂ je kWh Endenergie.

    1.200m²

    Maßgeblich ist die beheizte Wohnfläche des Gebäudes, nicht die einzelne Wohnung.

    180.000kWh/a
    55€/t

    Preis des nationalen Emissionshandels (BEHG). Er steigt über die Jahre – und mit ihm Ihr Anteil.

    Nach der Modernisierung

    40%

    Wärmepumpe, BHKW mit Biomethan oder Wärmenetzanschluss senken den Emissionswert je m² – und damit die Stufe.

    Live-Ergebnis

    Stufe 5 von 10 – Sie tragen 40 %

    Das Gebäude emittiert 30,2 kg CO₂ je m² und Jahr. Von 1.990 € CO₂-Kosten entfallen damit 796 € auf Sie als Eigentümer und 1.194 € auf die Mieter.

    Emissionen

    30,2 kg/m²·a

    36,2 t im Jahr

    CO₂-Kosten gesamt

    1.990 €

    bei 55 €/t

    Ihr Anteil heute

    796 €

    Stufe 5: 40 %

    Nach Modernisierung

    239 €

    Stufe 3: 20 % · 557 € weniger

    Das Stufenmodell im Überblick

    1. 0 – 120 % Vermieter
    2. 12 – 1710 % Vermieter
    3. 17 – 2220 % Vermieter ← danach
    4. 22 – 2730 % Vermieter
    5. 27 – 3240 % Vermieter ← heute
    6. 32 – 3750 % Vermieter
    7. 37 – 4260 % Vermieter
    8. 42 – 4770 % Vermieter
    9. 47 – 5280 % Vermieter
    10. ab 5295 % Vermieter

    Angabe in kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr. Für Nichtwohngebäude gilt bis auf Weiteres die hälftige Teilung.

    Rechenweg: Emissionen = Brennstoffverbrauch × Emissionsfaktor des Energieträgers; Einstufung über die Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr nach dem Stufenmodell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). Die CO₂-Kosten selbst ergeben sich aus dem Preis des nationalen Emissionshandels. Überschlägige Orientierung: Maßgeblich sind die Angaben auf Ihrer Brennstoffrechnung, die den CO₂-Kostenanteil ausweisen muss.

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    Stufensprung für Ihr Objekt durchrechnen lassen

    So funktioniert der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner

    Der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner braucht nur vier Angaben zum Gebäude und eine Annahme zur Modernisierung. Rechts erscheinen Stufe, Anteile in Euro und eine Stufenleiste, auf der die heutige und die künftige Stufe markiert sind.

    Energieträger
    Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas. Hinterlegt sind Emissionsfaktoren in kg CO₂ je kWh Endenergie: Erdgas 0,201, Heizöl 0,266, Flüssiggas 0,236.
    Wohnfläche (m²)
    Die gesamte beheizte Wohnfläche des Gebäudes – nicht die Fläche einer einzelnen Wohnung.
    Brennstoffverbrauch (kWh/a)
    Der jährliche Brennstoffeinsatz laut Brennstoffrechnung.
    CO₂-Preis (€/t)
    Der Preis aus dem nationalen Emissionshandel nach BEHG. Den konkreten Wert und den CO₂-Kostenanteil weist Ihre Brennstoffrechnung aus.
    Erwartete Emissionsminderung (%)
    Wie stark eine neue Wärmeerzeugung – etwa Wärmepumpe, Hybridanlage oder Wärmenetzanschluss – die Emissionen senkt. Daraus ermittelt der Rechner die neue Stufe.

    Die Formel: so rechnet der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner

    Der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner rechnet in fünf Schritten vom Brennstoffverbrauch zum Vermieteranteil in Euro.

    GrößeRechenweg
    Emissionen (kg/a)Brennstoffverbrauch × Emissionsfaktor des Energieträgers
    Spezifische EmissionenEmissionen ÷ Wohnfläche (kg CO₂/m²·a)
    StufeEinordnung in die Stufentabelle (5-kg-Schritte zwischen 12 und 52 kg)
    CO₂-KostenEmissionen in Tonnen × CO₂-Preis
    VermieteranteilCO₂-Kosten × Prozentsatz der Stufe; Mieteranteil = Rest
    Nach ModernisierungEmissionen × (1 − Minderung), dann neu einstufen und neu aufteilen

    Eine Modernisierung wirkt doppelt: Die CO₂-Kosten sinken insgesamt, und der Prozentsatz, den der Vermieter trägt, fällt mit der niedrigeren Stufe. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Angaben auf der Brennstoffrechnung, nicht die Schätzung des Rechners.

    Beispielrechnung mit dem CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Wohnfläche 1.200 m², Erdgas, Verbrauch 180.000 kWh/a
    • CO₂-Preis 55 €/t (Beispielannahme)
    • Modernisierung senkt die Emissionen um 40 %

    Rechenschritte

    1. Emissionen: 180.000 kWh × 0,201 kg/kWh = 36.180 kg
    2. Spezifisch: 36.180 kg ÷ 1.200 m² = 30,2 kg/m²·a → Stufe 5 (27 bis unter 32 kg) → Vermieter 40 %
    3. CO₂-Kosten: 36,18 t × 55 € = 1.990 €
    4. Aufteilung heute: Vermieter 796 €, Mieter 1.194 €
    5. Nach Modernisierung: 21.708 kg → 18,1 kg/m²·a → Stufe 3 → Vermieter 20 % von 1.194 € = 239 €

    Der Vermieteranteil sinkt von 796 € auf 239 € im Jahr, rund 557 € weniger. Das sind die Voreinstellungen des Rechners. Mit steigendem CO₂-Preis wächst der Effekt proportional mit.

    Das Stufenmodell für Wohngebäude

    Stufekg CO₂ je m² und JahrAnteil VermieterAnteil Mieter
    1unter 120 %100 %
    212 bis unter 1710 %90 %
    317 bis unter 2220 %80 %
    422 bis unter 2730 %70 %
    527 bis unter 3240 %60 %
    632 bis unter 3750 %50 %
    737 bis unter 4260 %40 %
    842 bis unter 4770 %30 %
    947 bis unter 5280 %20 %
    10ab 5295 %5 %

    Stufenmodell nach dem CO2KostAufG, wie im Rechner hinterlegt.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Die Ampel orientiert sich am Vermieteranteil: Grün unter 20 %, Gelb ab 20 %, Rot ab 50 %. Rot bedeutet, dass der Eigentümer mindestens die Hälfte der CO₂-Kosten selbst trägt – ohne sie auf die Miete umlegen zu können.

    Achten Sie auf die Nähe zur Stufengrenze. Liegt Ihr Gebäude knapp über einer Grenze, kann schon eine kleine Einsparung eine Stufe und damit 10 Prozentpunkte Vermieteranteil bringen. Liegt es knapp darunter, kann ein kalter Winter es in die nächste Stufe schieben.

    Die Kachel „Nach Modernisierung“ ist der eigentliche Entscheidungswert: Sie zeigt, wie viel Vermieteranteil eine neue Wärmeerzeugung pro Jahr einspart. Das ist ein Baustein der Wirtschaftlichkeitsrechnung, nicht die ganze Rechnung – Investition, Energiekosten und Förderung kommen hinzu.

    Der Euro-Betrag hängt linear am CO₂-Preis. Rechnen Sie deshalb mehrere Preisszenarien durch, statt nur den heutigen Wert einzusetzen.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Die Fläche einer Wohnung statt der Gesamtwohnfläche des Gebäudes eingeben.
    • Den Verbrauch in Litern oder Kubikmetern statt in kWh eingeben.
    • Das Stufenmodell auf Gewerbe- oder Büroflächen anwenden – dort gilt die hälftige Teilung.
    • Einen einzelnen Winter als Maßstab nehmen, obwohl das Gebäude nahe an einer Stufengrenze liegt.

    Rechtsgrundlage

    Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Für Wohngebäude legt es ein Stufenmodell mit zehn Stufen fest; für Nichtwohngebäude gilt bis auf Weiteres eine hälftige Teilung.

    Die Brennstoffrechnung muss den CO₂-Kostenanteil ausweisen. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen der Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV und der Betriebskostenabrechnung.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner

    Wie werden die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?

    Bei Wohngebäuden nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG: Je höher der CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche, desto größer der Anteil des Vermieters – von 0 % unter 12 kg CO₂/m²·a bis 95 % ab 52 kg.

    Ab wann trägt der Vermieter 95 % der CO₂-Kosten?

    Ab einem Ausstoß von 52 kg CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (Stufe 10).

    Welche Wohnfläche zählt für die Einstufung?

    Die gesamte Wohnfläche des Gebäudes, das von der Heizungsanlage versorgt wird – nicht die einzelne Wohnung.

    Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbeimmobilien?

    Nein. Für Nichtwohngebäude gilt bis auf Weiteres die hälftige Teilung zwischen Vermieter und Mieter.

    Wo finde ich den CO₂-Anteil meiner Heizkosten?

    Auf der Brennstoffrechnung Ihres Lieferanten. Sie muss den CO₂-Kostenanteil ausweisen; diese Angabe ist Grundlage der Aufteilung in der Heizkostenabrechnung.

    Senkt eine Wärmepumpe den Vermieteranteil?

    Ja. Wird das Gebäude vollständig mit einer Wärmepumpe beheizt, fällt für den Wärmepumpenstrom kein CO₂-Preis nach dem BEHG an, der nach dem CO2KostAufG aufzuteilen wäre. Bei Hybridanlagen bleibt ein Rest für den fossilen Anteil – genau das bildet der Regler „Emissionsminderung“ ab.

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