Ist es sinnvoll, eine Wärmepumpe zu mieten?
Eine Wärmepumpe zu mieten ist im Einfamilienhaus selten günstiger als der Kauf, weil gekaufte Anlagen mit 30 bis 70 Prozent gefördert werden. Sinnvoll ist Mieten, wenn Sie kein Kapital binden wollen. Im vermieteten Mehrfamilienhaus passt meist Wärmelieferung besser als Gerätemiete.
Ob sich Mieten lohnt, entscheidet sich an drei Fragen: Was kostet das Modell über die gesamte Laufzeit, wer bekommt die Förderung, und wer trägt das Risiko, wenn die Anlage schlechter läuft als geplant? Wer nur die Monatsrate mit dem Kaufpreis vergleicht, übersieht meist mindestens einen dieser Punkte.
Beim Kauf einer Wärmepumpe für das selbst genutzte Einfamilienhaus erhalten Privatpersonen über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) 30 bis 70 Prozent Zuschuss. Bei einer Mietlösung investiert der Vermieter der Anlage; ob und wie viel Förderung er erhält und weitergibt, ist im Angebot meist nicht erkennbar. Das ist der Hauptgrund, warum der Kauf im Einfamilienhaus rechnerisch fast immer vorne liegt.
Anders sieht es im Mehrfamilienhaus, in der Wohnungseigentümergemeinschaft und im Gewerbe aus. Dort geht es um sechsstellige Investitionen, Betreiberpflichten und die Frage, ob Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Hier ist die Wärmelieferung – am Markt oft als Wärmepumpen-Abo bezeichnet – in vielen Fällen das passendere Modell.
Ist eine Wärmepumpe mieten über 15 Jahre teurer als kaufen?
Im Einfamilienhaus fast immer ja. Eine Mietrate von 155 Euro ergibt über 15 Jahre rund 27.900 Euro ohne Strom. Eine Wärmepumpe für 30.940 Euro kostet nach 30 bis 70 Prozent Förderung etwa 11.300 bis 22.500 Euro und gehört danach Ihnen.
Die Beispielrechnung nutzt eine am Markt veröffentlichte Mietrate von 155 € im Monat und den Kaufpreis der Green Wärmepumpe von 30.940 € brutto inklusive Montage; die Förderung wird auf förderfähige Kosten von 28.000 € angewendet. Wartung und Reparaturen fallen beim Kauf zusätzlich an, im Mietmodell sind sie meist enthalten – die Lücke wird dadurch kleiner, schließt sich aber in der Regel nicht.
Mieten kann trotzdem sinnvoll sein: wenn Sie keine Finanzierung erhalten, Liquidität für andere Vorhaben brauchen oder das Haus absehbar verkaufen und keine Förderbindung eingehen wollen. Prüfen Sie dann besonders die Konditionen der Kaufoption am Laufzeitende.
Für wen lohnt sich eine Wärmepumpe ohne eigene Investition?
Eine Wärmepumpe ohne eigene Investition lohnt sich vor allem für Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Sie sparen die sechsstellige Investition, geben Betrieb und Effizienzrisiko ab und können die Wärmekosten unter den Voraussetzungen des § 556c BGB auf Mieter umlegen.
Bei der Wärmelieferung bleibt der Contractor Eigentümer und Betreiber der Anlage. Er beantragt die Förderung – für Unternehmen und Contractoren ist das die KfW-Heizungsförderung 459 – auf eigenes Risiko und preist den Zuschuss in den Wärmepreis ein.
Für Vermieter entscheidend: Das Wärmeentgelt ist als Betriebskosten nach § 2 Nr. 4c BetrKV umlagefähig, wenn bei der Umstellung im laufenden Mietverhältnis Kostenneutralität und Effizienzverbesserung gegeben sind und die Umstellung drei Monate vorher in Textform angekündigt wird. Eine reine Gerätemiete ist dagegen kein eigener Betriebskostenposten. Details erklärt die Seite zur Umlagefähigkeit von Contracting.
Worauf sollte man vor dem Mieten einer Wärmepumpe achten?
Vor dem Mieten einer Wärmepumpe sollten Sie Laufzeit, Kündigungsrechte, Preisanpassung, enthaltene Leistungen und die Regelung am Vertragsende prüfen. Klären Sie außerdem, wer das Effizienzrisiko trägt, welche Vorlauftemperatur das Gebäude braucht und ob der Anbieter eine Förderung erhalten und weitergegeben hat.
Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Moderne Anlagen sind auf etwa 45 °C ausgelegt, mit Heizkörpern sollte die Vorlauftemperatur 55 °C nicht überschreiten. Ein seriöses Angebot beruht deshalb auf einer Heizlastberechnung und einer Prüfung der Heizflächen – nicht auf einer Pauschale.
Bei Preisanpassungen lohnt ein Blick auf die Klausel: Sie sollte an nachprüfbare amtliche Indizes gebunden sein und in beide Richtungen wirken. Wie das konkret aussieht, zeigt das veröffentlichte Preisblatt des Wärmepumpen-Abos mit Formeln und Indexquellen.
Am Vertragsende gibt es typischerweise drei Wege: Verlängerung, Übernahme der Anlage zum vereinbarten Restwert oder Rückbau. Im Green WärmeAbo können Sie die Anlage nach 10 Jahren zu 15 Prozent und nach 15 Jahren zu 5 Prozent des Anlagenwerts übernehmen.