
EnEfG-Einsparpfad: Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen berechnen
Mit dem EnEfG-Einsparpfad-Rechner berechnen öffentliche Stellen ihre Einsparverpflichtung nach § 6 Energieeffizienzgesetz: ob die Pflicht greift, welcher Zielwert im nächsten Jahr gilt, wie sich der Pfad von 2 % pro Jahr bis 2045 entwickelt, welche Stufe des Energiemanagements vorgeschrieben ist und ob geplante Maßnahmen das Jahresziel decken. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.
EnEfG-Einsparpfad: Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen berechnen
Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung nach § 6 Energieeffizienzgesetz jährlich 2 % Endenergie einsparen muss, welcher Zielwert im nächsten Jahr gilt, wie der Pfad bis 2045 aussieht und welche Stufe des Energiemanagements Pflicht ist.
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1 · Verbrauch
2 · Geplante Maßnahmen (optional)
Erwartete jährliche Einsparung aus Heizungstausch, Dämmung, Beleuchtung oder Betriebsoptimierung.
Einsparpflicht: 48 MWh in 2026
Ab 1 GWh/a gilt: jedes Jahr 2 % gegenüber dem Vorjahr, bis 2045. Zielwert 2026: 2.352 MWh. Ihre geplanten Maßnahmen decken 63 % des Jahresziels. Verfehlungen sind in den zwei Folgejahren nachzuholen.
Pflicht § 6 EnEfG
Ja
Schwelle 1 GWh/a
Zielwert 2026
2.352 MWh
−48 MWh
Zielwert 2045
1.602 MWh
nach 20 Jahren à 2 %
Energiemanagement
vereinfacht
Frist war 30.06.2026
Ausblick und Landesrecht: Die EnEfG-Novelle (Kabinett 24.06.2026, Drucksache 21/8027) ist nicht verabschiedet. Sie sähe 1,9 % statt 2 % vor und nimmt Kommunen im Entwurf aus § 6 aus. Ob § 6 heute direkt für Gemeinden gilt, hängt von der Landesumsetzung ab – Landesregelung prüfen.
Einsparpfad bis 2045
| Jahr | Zielwert | Einsparung im Jahr | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| 2026 | 2.352 MWh | 48 MWh | 48 MWh (2 %) |
| 2030 | 2.169 MWh | 44 MWh | 231 MWh (9,6 %) |
| 2035 | 1.961 MWh | 40 MWh | 439 MWh (18,3 %) |
| 2040 | 1.773 MWh | 36 MWh | 627 MWh (26,1 %) |
| 2045 | 1.602 MWh | 33 MWh | 798 MWh (33,2 %) |
Kumuliert = Einsparung gegenüber dem Bezugsjahr 2025.
Energiemanagement nach EnEfG
- ≥ 3 GWh/a: Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS.
- 1 bis 3 GWh/a: vereinfachtes Energiemanagementsystem.
- Frist: Einführung bis 30.06.2026 – die Frist ist abgelaufen.
Ergebnis als PDF-Report
Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

Die Wärmeerzeugung ist der größte Hebel im Einsparpfad
Eine effiziente Heizzentrale senkt den Endenergieverbrauch oft stärker als jede andere Einzelmaßnahme.
So funktioniert der EnEfG-Einsparpfad-Rechner
Der Rechner fragt den Endenergieverbrauch des Bezugsjahres und optional die geplanten Einsparmaßnahmen ab. Das Ergebnis zeigt Pflicht, Zielwert, Pfad bis 2045, Energiemanagement-Stufe und den Deckungsgrad der Maßnahmen. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte.
- Einheit
- kWh, MWh oder GWh – beim Umschalten rechnet der Rechner den eingegebenen Wert um.
- Gesamtendenergieverbrauch im Bezugsjahr
- Summe aller Endenergie der öffentlichen Stelle im Vorjahr: Wärme, Strom und Kraftstoffe.
- Bezugsjahr
- Das Jahr, dessen Verbrauch Sie eingeben. Das erste Zieljahr ist das Folgejahr.
- Geplante Einsparung (kWh/a)
- Optional: erwartete jährliche Einsparung aus geplanten Maßnahmen, etwa Heizungstausch oder Betriebsoptimierung.
Die Formel: so rechnet der EnEfG-Einsparpfad-Rechner
Der Rechner rechnet mit diesen offengelegten Schritten:
| Größe | Rechenweg |
|---|---|
| Verbrauch | Eingabe × Einheitenfaktor (kWh = 1, MWh = 1.000, GWh = 1.000.000) |
| Pflicht | Verbrauch ≥ 1.000.000 kWh/a |
| Zielwert | Ziel(t) = Ziel(t−1) × 0,98, Start = Verbrauch des Bezugsjahres |
| Kumulierte Einsparung | Verbrauch Bezugsjahr − Ziel(t) |
| Deckungsgrad | geplante Einsparung ÷ (Verbrauch × 2 %) |
| Energiemanagement | ≥ 3 GWh: ISO 50001/EMAS; 1–3 GWh: vereinfachtes EMS |
Der Rechner bildet § 6 EnEfG in der geltenden Fassung ab. Ob die Pflicht heute direkt für Gemeinden gilt, hängt von der Umsetzung im jeweiligen Land ab – Landesregelung prüfen. Die Novelle (1,9 %) ist nicht verabschiedet und nur als Ausblick genannt.
Beispielrechnung mit dem EnEfG-Einsparpfad-Rechner
Annahmen (Beispielwerte)
- Gesamtendenergieverbrauch 2025: 2.400 MWh
- Geplante Maßnahmen: 30.000 kWh Einsparung pro Jahr
Rechenschritte
- Pflicht: 2.400 MWh ≥ 1.000 MWh → ja
- Zielwert 2026: 2.400 MWh × 0,98 = 2.352 MWh, Einsparung 48 MWh
- Deckung: 30 MWh ÷ 48 MWh = 62,5 % – es fehlen 18 MWh
- Zielwert 2030: 2.400 × 0,98⁵ ≈ 2.169 MWh
- Zielwert 2045: 2.400 × 0,98²⁰ ≈ 1.602 MWh, kumuliert ≈ 798 MWh (33,2 %)
- Energiemanagement: 2,4 GWh → vereinfachtes System
Die geplanten Maßnahmen reichen für das erste Jahr nicht aus, und der Pfad verlangt jedes Jahr eine neue Einsparung. Bis 2045 sinkt der zulässige Verbrauch um rund ein Drittel. Das sind die Voreinstellungen des Rechners, keine Marktdaten.
Welche Pflicht gilt bei welchem Verbrauch?
| Gesamtendenergieverbrauch | Einsparpflicht § 6 | Energiemanagement |
|---|---|---|
| unter 1 GWh/a | nein | keine Pflicht nach EnEfG |
| 1 bis unter 3 GWh/a | ja, 2 % pro Jahr | vereinfachtes EMS |
| ab 3 GWh/a | ja, 2 % pro Jahr | EMS nach ISO 50001 oder EMAS |
Grundlage: EnEfG in der geltenden Fassung, Stand Oktober 2026. Frist für das Energiemanagement: 30.06.2026.
So interpretieren Sie das Ergebnis
Der Pfad ist anspruchsvoll, weil jedes Jahr auf dem bereits gesenkten Vorjahr aufsetzt: Einmalige Maßnahmen reichen nicht, es braucht eine fortlaufende Abfolge von Projekten.
Die Wärmeversorgung ist in kommunalen Gebäuden meist der größte Hebel. Ein Heizungstausch kann die Einsparung mehrerer Jahre auf einmal bringen – wer ihn früh umsetzt, schafft Puffer für Verfehlungen, die sonst in den zwei Folgejahren nachzuholen sind.
Das Energiemanagement liefert die Datengrundlage für den Nachweis. Wer die Frist 30.06.2026 verpasst hat, sollte das System parallel zu den ersten Maßnahmen aufbauen.
Häufige Fehler bei der Eingabe
- Den Zielwert jedes Jahr auf den Ausgangsverbrauch statt auf das Vorjahr beziehen.
- Nur den Wärmeverbrauch zählen – maßgeblich ist der Gesamtendenergieverbrauch.
- Auf die Novelle mit 1,9 % setzen, obwohl sie nicht verabschiedet ist.
- Annehmen, dass § 6 für jede Gemeinde direkt gilt, ohne die Landesregelung zu prüfen.
- Verfehlungen ignorieren: Sie müssen in den zwei Folgejahren nachgeholt werden.
Rechtsgrundlage
§ 6 EnEfG verpflichtet öffentliche Stellen mit einem Gesamtendenergieverbrauch ab 1 GWh pro Jahr, bis 2045 jährlich 2 % Endenergie gegenüber dem Vorjahr einzusparen; Verfehlungen sind in den zwei Folgejahren auszugleichen. Ab 3 GWh ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen, zwischen 1 und 3 GWh ein vereinfachtes System; die Frist war der 30.06.2026.
Die EnEfG-Novelle (Kabinett 24.06.2026, Drucksache 21/8027) ist nicht verabschiedet. Sie sähe 1,9 % statt 2 % vor und nimmt Kommunen im Entwurf aus § 6 aus. Ob § 6 heute direkt für Gemeinden gilt, hängt von der Landesumsetzung ab. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Häufige Fragen zum EnEfG-Einsparpfad-Rechner
Ab welchem Verbrauch gilt die Einsparpflicht nach § 6 EnEfG?
Ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 1 GWh pro Jahr. Darunter greift die Einsparpflicht des § 6 nicht.
Wie wird die Einsparung von 2 % berechnet?
Jedes Jahr gegenüber dem Vorjahr: Zielwert = Vorjahreswert × 0,98. Bis 2045 sinkt der Verbrauch so um rund ein Drittel gegenüber dem Ausgangsjahr.
Was passiert, wenn eine öffentliche Stelle das Ziel verfehlt?
Die fehlende Einsparung muss in den zwei Folgejahren nachgeholt werden.
Welche Energiemanagement-Pflicht gilt für öffentliche Stellen?
Ab 3 GWh pro Jahr ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS, zwischen 1 und 3 GWh ein vereinfachtes System. Die Frist für die Einführung war der 30.06.2026.
Gilt die Novelle mit 1,9 % schon?
Nein. Der Entwurf (Kabinett 24.06.2026, Drucksache 21/8027) ist nicht verabschiedet. Bis dahin gilt die Quote von 2 %.
Gilt § 6 EnEfG auch für Gemeinden?
Das hängt von der Umsetzung im jeweiligen Land ab – prüfen Sie die Landesregelung. Der Novellenentwurf würde Kommunen aus § 6 ausnehmen.
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