Symbolbild: historisches Rathaus mit Uhrturm und Vorplatz im Frühling
    Kostenloser Online-Rechner für Kommunen · ohne Anmeldung · Stand: Oktober 2026

    EnEfG-Einsparpfad: Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen berechnen

    Mit dem EnEfG-Einsparpfad-Rechner berechnen öffentliche Stellen ihre Einsparverpflichtung nach § 6 Energieeffizienzgesetz: ob die Pflicht greift, welcher Zielwert im nächsten Jahr gilt, wie sich der Pfad von 2 % pro Jahr bis 2045 entwickelt, welche Stufe des Energiemanagements vorgeschrieben ist und ob geplante Maßnahmen das Jahresziel decken. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.

    Kostenloser Schnellrechner

    EnEfG-Einsparpfad: Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen berechnen

    Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung nach § 6 Energieeffizienzgesetz jährlich 2 % Endenergie einsparen muss, welcher Zielwert im nächsten Jahr gilt, wie der Pfad bis 2045 aussieht und welche Stufe des Energiemanagements Pflicht ist.

    Ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · Regler verschieben und live vergleichen

    Eingaben

    1 · Verbrauch

    Einheit
    2025

    2 · Geplante Maßnahmen (optional)

    30.000kWh/a

    Erwartete jährliche Einsparung aus Heizungstausch, Dämmung, Beleuchtung oder Betriebsoptimierung.

    Live-Ergebnis

    Einsparpflicht: 48 MWh in 2026

    Ab 1 GWh/a gilt: jedes Jahr 2 % gegenüber dem Vorjahr, bis 2045. Zielwert 2026: 2.352 MWh. Ihre geplanten Maßnahmen decken 63 % des Jahresziels. Verfehlungen sind in den zwei Folgejahren nachzuholen.

    Pflicht § 6 EnEfG

    Ja

    Schwelle 1 GWh/a

    Zielwert 2026

    2.352 MWh

    −48 MWh

    Zielwert 2045

    1.602 MWh

    nach 20 Jahren à 2 %

    Energiemanagement

    vereinfacht

    Frist war 30.06.2026

    Ausblick und Landesrecht: Die EnEfG-Novelle (Kabinett 24.06.2026, Drucksache 21/8027) ist nicht verabschiedet. Sie sähe 1,9 % statt 2 % vor und nimmt Kommunen im Entwurf aus § 6 aus. Ob § 6 heute direkt für Gemeinden gilt, hängt von der Landesumsetzung ab – Landesregelung prüfen.

    Einsparpfad bis 2045

    JahrZielwertEinsparung im JahrKumuliert
    20262.352 MWh48 MWh48 MWh (2 %)
    20302.169 MWh44 MWh231 MWh (9,6 %)
    20351.961 MWh40 MWh439 MWh (18,3 %)
    20401.773 MWh36 MWh627 MWh (26,1 %)
    20451.602 MWh33 MWh798 MWh (33,2 %)

    Kumuliert = Einsparung gegenüber dem Bezugsjahr 2025.

    Energiemanagement nach EnEfG

    • ≥ 3 GWh/a: Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS.
    • 1 bis 3 GWh/a: vereinfachtes Energiemanagementsystem.
    • Frist: Einführung bis 30.06.2026 – die Frist ist abgelaufen.

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    Rechenweg: Verbrauch in kWh = Eingabe × Einheitenfaktor. Pflicht ab 1.000.000 kWh/a. Zielwertt = Zielwertt−1 × 0,98, ausgehend vom Verbrauch des Bezugsjahres; kumulierte Einsparung = Verbrauch Bezugsjahr − Zielwertt. Deckungsgrad = geplante Einsparung ÷ Einsparziel des nächsten Jahres. Energiemanagement: ab 3 GWh/a ISO 50001/EMAS, 1–3 GWh/a vereinfachtes EMS. Grundlage: § 6 EnEfG in der geltenden Fassung, Stand Oktober 2026. Die Novelle (1,9 %, Kommunen im Entwurf ausgenommen) ist nicht verabschiedet. Anwendbarkeit auf Gemeinden nach Landesrecht prüfen. Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
    Einsparmaßnahmen mit Contracting umsetzen
    Symbolbild: Heizzentrale eines öffentlichen Gebäudes mit Großwärmepumpen und Pufferspeichern

    Die Wärmeerzeugung ist der größte Hebel im Einsparpfad

    Eine effiziente Heizzentrale senkt den Endenergieverbrauch oft stärker als jede andere Einzelmaßnahme.

    So funktioniert der EnEfG-Einsparpfad-Rechner

    Der Rechner fragt den Endenergieverbrauch des Bezugsjahres und optional die geplanten Einsparmaßnahmen ab. Das Ergebnis zeigt Pflicht, Zielwert, Pfad bis 2045, Energiemanagement-Stufe und den Deckungsgrad der Maßnahmen. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte.

    Einheit
    kWh, MWh oder GWh – beim Umschalten rechnet der Rechner den eingegebenen Wert um.
    Gesamtendenergieverbrauch im Bezugsjahr
    Summe aller Endenergie der öffentlichen Stelle im Vorjahr: Wärme, Strom und Kraftstoffe.
    Bezugsjahr
    Das Jahr, dessen Verbrauch Sie eingeben. Das erste Zieljahr ist das Folgejahr.
    Geplante Einsparung (kWh/a)
    Optional: erwartete jährliche Einsparung aus geplanten Maßnahmen, etwa Heizungstausch oder Betriebsoptimierung.

    Die Formel: so rechnet der EnEfG-Einsparpfad-Rechner

    Der Rechner rechnet mit diesen offengelegten Schritten:

    GrößeRechenweg
    VerbrauchEingabe × Einheitenfaktor (kWh = 1, MWh = 1.000, GWh = 1.000.000)
    PflichtVerbrauch ≥ 1.000.000 kWh/a
    ZielwertZiel(t) = Ziel(t−1) × 0,98, Start = Verbrauch des Bezugsjahres
    Kumulierte EinsparungVerbrauch Bezugsjahr − Ziel(t)
    Deckungsgradgeplante Einsparung ÷ (Verbrauch × 2 %)
    Energiemanagement≥ 3 GWh: ISO 50001/EMAS; 1–3 GWh: vereinfachtes EMS

    Der Rechner bildet § 6 EnEfG in der geltenden Fassung ab. Ob die Pflicht heute direkt für Gemeinden gilt, hängt von der Umsetzung im jeweiligen Land ab – Landesregelung prüfen. Die Novelle (1,9 %) ist nicht verabschiedet und nur als Ausblick genannt.

    Beispielrechnung mit dem EnEfG-Einsparpfad-Rechner

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Gesamtendenergieverbrauch 2025: 2.400 MWh
    • Geplante Maßnahmen: 30.000 kWh Einsparung pro Jahr

    Rechenschritte

    1. Pflicht: 2.400 MWh ≥ 1.000 MWh → ja
    2. Zielwert 2026: 2.400 MWh × 0,98 = 2.352 MWh, Einsparung 48 MWh
    3. Deckung: 30 MWh ÷ 48 MWh = 62,5 % – es fehlen 18 MWh
    4. Zielwert 2030: 2.400 × 0,98⁵ ≈ 2.169 MWh
    5. Zielwert 2045: 2.400 × 0,98²⁰ ≈ 1.602 MWh, kumuliert ≈ 798 MWh (33,2 %)
    6. Energiemanagement: 2,4 GWh → vereinfachtes System

    Die geplanten Maßnahmen reichen für das erste Jahr nicht aus, und der Pfad verlangt jedes Jahr eine neue Einsparung. Bis 2045 sinkt der zulässige Verbrauch um rund ein Drittel. Das sind die Voreinstellungen des Rechners, keine Marktdaten.

    Welche Pflicht gilt bei welchem Verbrauch?

    GesamtendenergieverbrauchEinsparpflicht § 6Energiemanagement
    unter 1 GWh/aneinkeine Pflicht nach EnEfG
    1 bis unter 3 GWh/aja, 2 % pro Jahrvereinfachtes EMS
    ab 3 GWh/aja, 2 % pro JahrEMS nach ISO 50001 oder EMAS

    Grundlage: EnEfG in der geltenden Fassung, Stand Oktober 2026. Frist für das Energiemanagement: 30.06.2026.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Der Pfad ist anspruchsvoll, weil jedes Jahr auf dem bereits gesenkten Vorjahr aufsetzt: Einmalige Maßnahmen reichen nicht, es braucht eine fortlaufende Abfolge von Projekten.

    Die Wärmeversorgung ist in kommunalen Gebäuden meist der größte Hebel. Ein Heizungstausch kann die Einsparung mehrerer Jahre auf einmal bringen – wer ihn früh umsetzt, schafft Puffer für Verfehlungen, die sonst in den zwei Folgejahren nachzuholen sind.

    Das Energiemanagement liefert die Datengrundlage für den Nachweis. Wer die Frist 30.06.2026 verpasst hat, sollte das System parallel zu den ersten Maßnahmen aufbauen.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Den Zielwert jedes Jahr auf den Ausgangsverbrauch statt auf das Vorjahr beziehen.
    • Nur den Wärmeverbrauch zählen – maßgeblich ist der Gesamtendenergieverbrauch.
    • Auf die Novelle mit 1,9 % setzen, obwohl sie nicht verabschiedet ist.
    • Annehmen, dass § 6 für jede Gemeinde direkt gilt, ohne die Landesregelung zu prüfen.
    • Verfehlungen ignorieren: Sie müssen in den zwei Folgejahren nachgeholt werden.

    Rechtsgrundlage

    § 6 EnEfG verpflichtet öffentliche Stellen mit einem Gesamtendenergieverbrauch ab 1 GWh pro Jahr, bis 2045 jährlich 2 % Endenergie gegenüber dem Vorjahr einzusparen; Verfehlungen sind in den zwei Folgejahren auszugleichen. Ab 3 GWh ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen, zwischen 1 und 3 GWh ein vereinfachtes System; die Frist war der 30.06.2026.

    Die EnEfG-Novelle (Kabinett 24.06.2026, Drucksache 21/8027) ist nicht verabschiedet. Sie sähe 1,9 % statt 2 % vor und nimmt Kommunen im Entwurf aus § 6 aus. Ob § 6 heute direkt für Gemeinden gilt, hängt von der Landesumsetzung ab. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum EnEfG-Einsparpfad-Rechner

    Ab welchem Verbrauch gilt die Einsparpflicht nach § 6 EnEfG?

    Ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 1 GWh pro Jahr. Darunter greift die Einsparpflicht des § 6 nicht.

    Wie wird die Einsparung von 2 % berechnet?

    Jedes Jahr gegenüber dem Vorjahr: Zielwert = Vorjahreswert × 0,98. Bis 2045 sinkt der Verbrauch so um rund ein Drittel gegenüber dem Ausgangsjahr.

    Was passiert, wenn eine öffentliche Stelle das Ziel verfehlt?

    Die fehlende Einsparung muss in den zwei Folgejahren nachgeholt werden.

    Welche Energiemanagement-Pflicht gilt für öffentliche Stellen?

    Ab 3 GWh pro Jahr ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS, zwischen 1 und 3 GWh ein vereinfachtes System. Die Frist für die Einführung war der 30.06.2026.

    Gilt die Novelle mit 1,9 % schon?

    Nein. Der Entwurf (Kabinett 24.06.2026, Drucksache 21/8027) ist nicht verabschiedet. Bis dahin gilt die Quote von 2 %.

    Gilt § 6 EnEfG auch für Gemeinden?

    Das hängt von der Umsetzung im jeweiligen Land ab – prüfen Sie die Landesregelung. Der Novellenentwurf würde Kommunen aus § 6 ausnehmen.

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