Wärmecontracting, Heizungscontracting & Fernwärme

    Ablauf von Wärme-Contracting: von der Bestandsaufnahme bis zur Abrechnung

    Wie funktioniert Wärme-Contracting?

    Wärme-Contracting funktioniert in festen Schritten: Bestandsaufnahme, technologieoffene Auslegung, Angebot mit Preisformel, Förderantrag durch den Contractor, Umbau und Inbetriebnahme. Danach betreibt der Contractor die Anlage über die gesamte Laufzeit und rechnet die gelieferte Wärme anschließend über Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis ab.

    Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Verbrauch der letzten Jahre, Lastprofil, Zustand der Heizzentrale, nötige Vorlauftemperatur und Platzverhältnisse. Daraus folgt eine technologieoffene Auslegung, etwa Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk, Hybridanlage, Biomasse oder Wärmenetz. Wird die Heizlast neu berechnet, statt nur den alten Kessel eins zu eins zu ersetzen, vermeidet das eine Überdimensionierung, die den Grundpreis verteuert.

    Das Angebot enthält Grundpreis, Arbeitspreis, Messpreis und die Preisgleitformel mit ihren Indizes. Nach Vertragsschluss beantragt der Contractor die Förderung, plant die Anlage im Detail, demontiert die Altanlage, installiert die neue Technik und nimmt sie in Betrieb. Für die Umbauzeit sollte geregelt sein, wer die Wärmeversorgung sicherstellt, zum Beispiel über eine mobile Heizzentrale.

    Danach beginnt die eigentliche Lieferphase: Betriebsführung, Fernüberwachung, Optimierung der Regelung, Brennstoff- oder Stromeinkauf, Wartung, Störungsdienst und Abrechnung liegen über die gesamte Laufzeit beim Contractor. Der Eigentümer zahlt die gelieferte Wärme. Wie sich der Ablauf in vermieteten Objekten mit der Ankündigung gegenüber den Mietern verbindet, zeigt Wärmecontracting: der Weg.

    Wie lange dauert die Umstellung auf Wärme-Contracting?

    Von der Anfrage bis zur ersten gelieferten Kilowattstunde vergehen beim Wärme-Contracting meist sechs bis zwölf Monate. Die Dauer hängt stark von Bestandsaufnahme, Technologie, Förderantrag, Lieferzeiten der Anlagenteile und davon ab, ob in vermieteten Objekten die dreimonatige Ankündigungsfrist eingehalten werden muss.

    Den größten Teil der Zeit beanspruchen Planung und Vorbereitung, nicht der Umbau selbst. Wer die Verbrauchsdaten der letzten Jahre, Grundrisse der Heizzentrale und vorhandene Wartungsprotokolle früh bereitstellt, verkürzt die Bestandsaufnahme spürbar.

    In Mietobjekten ist die Umstellung auf Wärmelieferung spätestens drei Monate vorher in Textform anzukündigen, mit Kostenvergleich nach der Wärmelieferverordnung. Diese Frist sollte im Zeitplan von Anfang an berücksichtigt werden. Die Einzelheiten stehen auf Wärmelieferverordnung.

    Wo ist der Übergabepunkt beim Wärme-Contracting?

    Der Übergabepunkt liegt beim Wärme-Contracting meist hinter dem Wärmemengenzähler in der Heizzentrale des Gebäudes. Bis dorthin verantwortet der Contractor die gesamte Erzeugung, danach bleibt die Verteilung im Haus mit Leitungen, Heizkörpern, Ventilen und Thermostaten in der Regel Sache des Eigentümers.

    Der Übergabepunkt ist eine der wichtigsten technischen Festlegungen im Vertrag. Er bestimmt, wer für welche Anlagenteile haftet, wer Reparaturen bezahlt und wo die gelieferte Wärme gemessen wird. Er gehört deshalb als technisches Schema in die Vertragsunterlagen.

    Wenn im Zuge der Umstellung auch Teile der Verteilung erneuert werden, etwa hydraulischer Abgleich oder einzelne Heizkörper, sollte das Angebot klar ausweisen, ob diese Leistungen im Grundpreis enthalten sind oder gesondert berechnet werden.

    Wer beantragt die Förderung beim Wärme-Contracting?

    Beim Wärme-Contracting beantragt der Contractor die Förderung selbst, etwa die KfW 459 mit bis zu 30 Prozent Zuschuss oder die BEW für Wärmenetze. Er trägt das Bewilligungsrisiko selbst, und der Fördervorteil wird in den Grundpreis eingepreist, statt beim Eigentümer anzukommen.

    Für Unternehmen und Contractoren gibt es bei der KfW 459 einen pauschalen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, ohne Einkommens- oder Geschwindigkeitsboni. Für Wärmenetze kommt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze in Betracht, bei der Contractoren ebenfalls antragsberechtigt sind.

    Im Angebot sollte offengelegt sein, dass und wie die Förderung den Grundpreis senkt. Mehr dazu auf Contracting-Förderung und KfW 459 für Unternehmen.

    Wie wird beim Wärme-Contracting abgerechnet?

    Abgerechnet wird beim Wärme-Contracting über den Wärmemengenzähler am Übergabepunkt. Der Contractor stellt dem Eigentümer oder der Verwaltung Grundpreis, Arbeitspreis je Kilowattstunde und Messpreis in Rechnung. Die Verteilung auf die einzelnen Wohnungen nach Heizkostenverordnung bleibt meist Aufgabe des Eigentümers oder Messdienstleisters.

    Der Arbeitspreis wird über die Preisgleitklausel regelmäßig angepasst. Eine transparente Rechnung weist die Startwerte, die verwendeten Indizes und den Stichtag der Anpassung aus, damit jede Änderung nachvollziehbar ist.

    In vermieteten Objekten fließen die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten in die Heizkostenabrechnung ein. Der Contractor sollte dafür die nötigen Daten rechtzeitig bereitstellen. Wie Sie einen Wärmepreis prüfen, zeigt Wärmepreis prüfen.

    Was das für Ihr Objekt bedeutet, rechnen wir im kostenlosen Energieaudit durch.

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