BAFA · Zuschussaktiv

    BAFA Gebäudenetz: 30 % Zuschuss für kleine Wärmenetze

    Ein Gebäudenetz versorgt mehrere Gebäude aus einer gemeinsamen Heizzentrale. Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung solcher Netze mit 30 %. Fossile Wärmeerzeuger sind ausgeschlossen, außer Brennstoffzellen und wasserstofffähigen Anlagen.

    Offizieller Name: BEG Einzelmaßnahmen – Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (Nr. 5.3 g) · Stand: BEG EM 17.08.2026

    Symbolbild: Luftbild eines Wohnquartiers mit Photovoltaik auf den Dächern und begrünten Höfen

    Was ist BAFA Gebäudenetz und wer bekommt die Förderung?

    Die BAFA-Förderung Gebäudenetz ist ein Zuschuss von 30 % für den Bau, Umbau oder die Erweiterung eines kleinen Wärmenetzes, das mehrere Gebäude aus einer Heizzentrale versorgt. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen, Wohnungsunternehmen und Contractoren. Selbstnutzer können zusätzlich den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus erhalten.

    BAFA Gebäudenetz im Überblick

    Steckbrief BAFA Gebäudenetz
    TrägerBAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    Förderung30 % (+ Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für Selbstnutzer)
    KonditionenHöchstgrenzen wie Heizung (28.000 € 1. WE, sinkend ab 01.02.2027); keine Gas-/Öl-/Kohle-Erzeuger außer Brennstoffzelle/H2-fähig
    AntragBAFA vor Vorhabenbeginn
    ContractingContractoren antragsberechtigt (Nr. 6.1)
    Statusaktiv
    StandBEG EM 17.08.2026
    Quelle

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist BAFA Gebäudenetz geeignet?

    • Nachbarschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Eigentümer mehrerer Gebäude, die gemeinsam heizen wollen
    • Wohnungsunternehmen und Kommunen mit benachbarten Gebäuden
    • Contractoren, die ein Gebäudenetz bauen und betreiben
    • Nicht geeignet für Gas-, Öl- oder Kohlekessel als Wärmeerzeuger
    • Nicht geeignet für große Wärmenetze – diese laufen in der Regel über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW); die genaue Abgrenzung prüfen Sie am besten mit einem Fachplaner

    So stellen Sie den Antrag

    1. Netz und Heizzentrale planen lassen, zum Beispiel mit geförderter Fachplanung.
    2. Angebote einholen; ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt.
    3. Antrag beim BAFA stellen – vor Vorhabenbeginn.
    4. Nach dem Bescheid bauen lassen.
    5. Nachweise einreichen; danach wird ausgezahlt.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Förderung für ein Gebäudenetz?

    30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer können den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus erhalten. Die Höchstgrenzen entsprechen der Heizungsförderung: 28.000 € für die erste Wohneinheit, ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend.

    Welche Wärmeerzeuger sind erlaubt?

    Gefördert werden Netze mit erneuerbarer Wärme, zum Beispiel aus Wärmepumpen oder Biomasse. Gas-, Öl- und Kohleerzeuger sind ausgeschlossen, außer Brennstoffzellen und wasserstofffähige Anlagen.

    Wer ist für den Antrag zuständig, KfW oder BAFA?

    Für das Gebäudenetz (Nr. 5.3 g der Richtlinie) ist das BAFA zuständig. Den Anschluss eines einzelnen Gebäudes an ein Wärmenetz fördert dagegen die KfW, etwa über KfW 458.

    Darf ein Contractor die Förderung beantragen?

    Ja. Contractoren sind laut Richtlinie (Nr. 6.1) ausdrücklich antragsberechtigt. Mehr dazu auf unserer Seite Contracting und Förderung.

    Unsicher, ob das Programm passt?

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