Was ist BAFA Gebäudenetz und wer bekommt die Förderung?
Die BAFA-Förderung Gebäudenetz ist ein Zuschuss von 30 % für den Bau, Umbau oder die Erweiterung eines kleinen Wärmenetzes, das mehrere Gebäude aus einer Heizzentrale versorgt. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen, Wohnungsunternehmen und Contractoren. Selbstnutzer können zusätzlich den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus erhalten.
BAFA Gebäudenetz im Überblick
| Träger | BAFA |
|---|---|
| Art | Zuschuss |
| Zielgruppen | Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen |
| Gebäude | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| Förderung | 30 % (+ Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für Selbstnutzer) |
| Konditionen | Höchstgrenzen wie Heizung (28.000 € 1. WE, sinkend ab 01.02.2027); keine Gas-/Öl-/Kohle-Erzeuger außer Brennstoffzelle/H2-fähig |
| Antrag | BAFA vor Vorhabenbeginn |
| Contracting | Contractoren antragsberechtigt (Nr. 6.1) |
| Status | aktiv |
| Stand | BEG EM 17.08.2026 |
| Quelle |
Abkürzungen: WE = Wohneinheit
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Für wen ist BAFA Gebäudenetz geeignet?
- Nachbarschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Eigentümer mehrerer Gebäude, die gemeinsam heizen wollen
- Wohnungsunternehmen und Kommunen mit benachbarten Gebäuden
- Contractoren, die ein Gebäudenetz bauen und betreiben
- Nicht geeignet für Gas-, Öl- oder Kohlekessel als Wärmeerzeuger
- Nicht geeignet für große Wärmenetze – diese laufen in der Regel über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW); die genaue Abgrenzung prüfen Sie am besten mit einem Fachplaner
So stellen Sie den Antrag
- Netz und Heizzentrale planen lassen, zum Beispiel mit geförderter Fachplanung.
- Angebote einholen; ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt.
- Antrag beim BAFA stellen – vor Vorhabenbeginn.
- Nach dem Bescheid bauen lassen.
- Nachweise einreichen; danach wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für ein Gebäudenetz?
30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer können den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus erhalten. Die Höchstgrenzen entsprechen der Heizungsförderung: 28.000 € für die erste Wohneinheit, ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend.
Welche Wärmeerzeuger sind erlaubt?
Gefördert werden Netze mit erneuerbarer Wärme, zum Beispiel aus Wärmepumpen oder Biomasse. Gas-, Öl- und Kohleerzeuger sind ausgeschlossen, außer Brennstoffzellen und wasserstofffähige Anlagen.
Wer ist für den Antrag zuständig, KfW oder BAFA?
Für das Gebäudenetz (Nr. 5.3 g der Richtlinie) ist das BAFA zuständig. Den Anschluss eines einzelnen Gebäudes an ein Wärmenetz fördert dagegen die KfW, etwa über KfW 458.
Darf ein Contractor die Förderung beantragen?
Ja. Contractoren sind laut Richtlinie (Nr. 6.1) ausdrücklich antragsberechtigt. Mehr dazu auf unserer Seite Contracting und Förderung.

