KfW · Zuschussaktiv

    KfW 522: 30 % Zuschuss für Heizungen in Gewerbebauten

    Mit dem Programm 522 bezuschusst die KfW klimafreundliche Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden, etwa in Büros, Hallen, Praxen oder Vereinsheimen. Gefördert werden die gleichen Heizungsarten wie bei Wohngebäuden, dazu Strahlungsheizungen in Hallen mit mehr als 4 m Raumhöhe. Wie viel Kosten förderfähig sind, hängt von der Nettogrundfläche ab.

    Offizieller Name: BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude · Stand: Merkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026

    Symbolbild: neue Luft-Wärmepumpe an einem sanierten Einfamilienhaus

    Was ist KfW 522 und wer bekommt die Förderung?

    KfW 522 ist der Zuschuss für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden wie Büros, Hallen oder Praxen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Kirchen, kommunale Unternehmen, Privatpersonen mit Nichtwohngebäude und ausdrücklich auch Contractoren. Gefördert werden 30 % der förderfähigen Kosten. Deren Obergrenze richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes.

    KfW 522 im Überblick

    Steckbrief KfW 522
    TrägerKfW
    ArtZuschuss
    ZielgruppenUnternehmen, Privatpersonen
    GebäudeNichtwohngebäude
    Förderung30 %
    KonditionenFörderfähige Kosten: 28.000 € bis 150 m² NGF, +197 €/m² (150–400), +118 €/m² (400–1.000), +79 €/m² (>1.000); sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich (−750 € / −3 / −2 / −1 €/m²); Strahlungsheizung NWG >4 m Raumhöhe förderfähig; Ergänzungskredit 523
    AntraggBzA durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer; Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung; Antrag im Portal 'Meine KfW' VOR Vorhabenbeginn; Umsetzung binnen 36 Monaten
    ContractingJa: Contractoren ausdrücklich antragsberechtigt, auch für Gebäude Dritter; Raten bis 10 J. förderfähig
    Statusaktiv
    StandMerkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
    Quelle

    Abkürzungen: NGF = Nettogrundfläche · BzA = Bestätigung zum Antrag (gBzA: gewerblich)

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist KfW 522 geeignet?

    • Unternehmen und Freiberufler mit eigenem oder genutztem Nichtwohngebäude
    • Vereine, Kirchen, gemeinnützige Organisationen und kommunale Unternehmen
    • Contractoren – auch für Gebäude, die ihnen nicht gehören
    • Nicht geeignet für Wohngebäude: dafür gibt es KfW 459 bzw. KfW 458
    • Nicht geeignet für Kommunen als Gebietskörperschaft (KfW 422) und für Prozesswärme in der Produktion (EEW, KfW 295)

    So stellen Sie den Antrag

    1. Angebot einholen und den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung schließen.
    2. Die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erstellen lassen.
    3. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen – vor Vorhabenbeginn.
    4. Nach der Zusage die Anlage innerhalb von 36 Monaten umsetzen.
    5. Nachweise einreichen; danach zahlt die KfW aus.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Förderung mit KfW 522?

    Der Zuschuss beträgt 30 %. Förderfähig sind 28.000 € für die ersten 150 m² Nettogrundfläche, dazu 197 € je m² von 150 bis 400 m², 118 € je m² von 400 bis 1.000 m² und 79 € je m² darüber. Bei 1.000 m² sind das rechnerisch 148.050 € förderfähige Kosten und rund 44.400 € Zuschuss.

    Welche Voraussetzungen gelten für KfW 522?

    Sie brauchen die gBzA eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens und stellen den Antrag vor Vorhabenbeginn. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erlaubt. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage erfolgen.

    Ist KfW 522 mit Contracting und anderen Programmen kombinierbar?

    Ja, Contractoren sind ausdrücklich antragsberechtigt, Contracting-Raten sind für bis zu 10 Jahre förderfähig. Für den Eigenanteil gibt es den Ergänzungskredit 523. Die genaue Kumulierungsgrenze mit anderen öffentlichen Mitteln entnehmen Sie bitte dem aktuellen Merkblatt.

    Bis wann gelten die heutigen Höchstbeträge bei KfW 522?

    Ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € bzw. um 3, 2 und 1 € je m². Ab 01.08.2030 liegen sie bei 22.000 € sowie 173, 102 und 71 € je m². Das Programm selbst ist aktiv.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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