Was ist KfW 433 und wer bekommt die Förderung?
KfW 433 war ein Zuschuss für Brennstoffzellen-Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das Programm ist eingestellt, nach unseren Informationen vermutlich Ende 2022. Die Brennstoffzelle wird seitdem in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, also über KfW 458 für Privatpersonen sowie 459 und 522 für Unternehmen.
KfW 433 im Überblick
| Träger | KfW |
|---|---|
| Art | Zuschuss |
| Zielgruppen | Privatpersonen, Unternehmen |
| Gebäude | Wohn- und Nichtwohngebäude |
| Contracting | im Merkblatt nicht gesondert geregelt |
| Status | ausgelaufen seit vermutlich 2022 (nicht amtlich belegt) |
| Stand | Datum* |
| Quelle |
* noch nicht abschließend aus einer Primärquelle belegt – bitte im Merkblatt prüfen.
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Für wen war KfW 433 gedacht?
So gehen Sie jetzt vor
- Passendes BEG-Programm wählen (458, 459 oder 522).
- Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen.
- Antrag in „Meine KfW“ stellen – vor Vorhabenbeginn.
- Einbau, Nachweis, Auszahlung.
Häufige Fragen
Gibt es KfW 433 noch?
Nein. Laut KfW können Sie das Programm nicht mehr beantragen.
Wie wird eine Brennstoffzelle heute gefördert?
Über die BEG-Heizungsförderung (Nr. 5.3 d der Richtlinie): KfW 458 für Privatpersonen, KfW 459 und KfW 522 für Unternehmen. Die Grundförderung beträgt 30 %.
Seit wann ist KfW 433 eingestellt?
Ein amtliches Datum haben wir nicht gefunden; vermutlich seit Ende 2022.
