BAFA · Zuschussaktiv

    BAFA Heizungsoptimierung: 15 % Zuschuss 2026

    Das BAFA fördert Maßnahmen, mit denen eine bestehende Heizung effizienter läuft: zum Beispiel den hydraulischen Abgleich, neue Pumpen, die Dämmung von Leitungen, Pufferspeicher oder Niedertemperatur-Heizkörper. Für Anlagen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen gibt es einen höheren Satz.

    Offizieller Name: BEG Einzelmaßnahmen – Heizungsoptimierung · Stand: BEG EM 17.08.2026 / BAFA 07/2026

    Symbolbild: neue Luft-Wärmepumpe an einem sanierten Einfamilienhaus

    Was ist BAFA Heizungsoptimierung und wer bekommt die Förderung?

    Die BAFA-Heizungsoptimierung ist ein Zuschuss von 15 % für Maßnahmen, die eine vorhandene Heizung effizienter machen, etwa hydraulischer Abgleich, effiziente Pumpen oder gedämmte Leitungen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Wohnungsunternehmen. Bei Wohngebäuden gilt das nur bis 5 Wohneinheiten. Emissionsminderung bei Biomasse wird mit 50 % gefördert.

    BAFA Heizungsoptimierung im Überblick

    Steckbrief BAFA Heizungsoptimierung
    TrägerBAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Kommunen
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    Förderung15 % (Effizienz: hydraulischer Abgleich, Pumpen, Dämmung von Leitungen, Pufferspeicher, Niedertemperatur-Heizkörper, MSR); 50 % Emissionsminderung Biomasse; iSFP +5 % (ab 30.000 €)
    KonditionenWG max. 5 WE; Heizung >2 J. alt, fossil ≤20 J.; Höchstgrenzen wie Hülle
    AntragBAFA vor Vorhabenbeginn
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusaktiv
    StandBEG EM 17.08.2026 / BAFA 07/2026
    Quelle

    Abkürzungen: WE = Wohneinheit · iSFP = individueller Sanierungsfahrplan · MSR = Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen ist BAFA Heizungsoptimierung geeignet?

    • Eigentümer kleinerer Wohngebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten
    • Gebäude, deren Heizung älter als 2 Jahre ist – fossile Heizungen höchstens 20 Jahre alt
    • Betreiber von Biomasseheizungen, die eine Anlage zur Emissionsminderung nachrüsten
    • Nicht geeignet, wenn Sie die Heizung komplett tauschen – dann passt KfW 458 bzw. KfW 522

    So stellen Sie den Antrag

    1. Bestandsaufnahme der Heizung und Angebot eines Fachbetriebs einholen.
    2. Prüfen, ob die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist – das kann den Bonus bringen.
    3. Antrag beim BAFA stellen – vor Vorhabenbeginn.
    4. Nach der Zusage die Maßnahmen umsetzen lassen.
    5. Nachweise beim BAFA einreichen; danach wird ausgezahlt.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Heizungsoptimierung?

    Der Fördersatz beträgt 15 %, für Emissionsminderung bei Biomasseanlagen 50 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind 5 Prozentpunkte mehr möglich, allerdings nur ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Teil über der Basis-Höchstgrenze.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Bei Wohngebäuden höchstens 5 Wohneinheiten, die Heizung muss älter als 2 Jahre sein, fossile Heizungen dürfen höchstens 20 Jahre alt sein. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn beim BAFA.

    Wie hängt die Heizungsoptimierung mit Dämmung und Lüftung zusammen?

    Heizungsoptimierung, Gebäudehülle und Anlagentechnik teilen sich einen gemeinsamen Topf an förderfähigen Ausgaben: 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 €. Für dieselben Kosten stellen Sie nur einen Antrag.

    Gibt es die Förderung noch?

    Ja. Die Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 gilt seit 21.07.2026 und läuft bis 31.12.2030.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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