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    Heizungstausch Pflicht 2026? Der Heizungs-Pflichten-Check nach GModG

    Gibt es 2026 noch eine Heizungstausch-Pflicht? Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – und damit neue Regeln für jede GModG-Heizung im Bestand: Die 65-%-Pflicht und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel sind weggefallen, dafür gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen die Bio-Treppe. Der Heizungs-Pflichten-Check ordnet Ihr Objekt ein: Er erstellt einen Zeitstrahl bis 2045 mit allen Pflichten und Fristen, rechnet die CO₂-Kosten heute und in einem Szenario für 2030 und gibt eine Handlungsempfehlung mit Förderhinweis.

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    Heizungs-Pflichten-Check 2026: Was gilt für meine Heizung nach GModG?

    Heizungstausch Pflicht oder nicht? Der Check zeigt für Ihr Objekt, welche Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen – Bio-Treppe, Prüf- und Abgleichpflichten, weggefallene Austauschpflicht – und was die CO₂-Kosten heute und 2030 bedeuten.

    Ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · Regler verschieben und live vergleichen

    Eingaben

    Ihr Objekt

    Gebäudeart

    12

    Ab 6 Einheiten greifen Heizungsprüfung (§ 60b) und hydraulischer Abgleich (§ 60c).

    Heutige Heizung

    Energieträger

    Kesseltyp

    Steht auf dem Typenschild oder im Schornsteinfeger-Protokoll.

    1996
    250.000kWh/a

    Gas: kWh laut Rechnung (Brennwert). Heizöl: Liter × 10 = kWh.

    Geplanter Tausch

    Ist ein Tausch geplant?

    2028

    Zieltechnik

    CO₂-Preis

    65€/t

    BEHG-Korridor 2026: 55–65 €/t; erste Auktion am 01.07.2026: 65 €/t.

    100€/t

    Ihre Annahme für das Szenario – keine Prognose.

    Live-Ergebnis

    Bio-Treppe betrifft Ihre geplante Heizung

    Eine neue Erdgas ab 2028 muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen – 10 % im ersten Pflichtjahr, 60 % ab 2040.

    CO₂ heute

    45,5 t/a

    Faktor 0,182 kg/kWh

    CO₂-Kosten heute

    2.958 €

    55–65 €/t: 2.503 €–2.958 €

    Szenario 2030

    4.550 €

    Annahme 100 €/t · Erdgas

    Bio-Treppe 2030

    15 %

    Pflichtanteil klimaneutral

    Handlungsempfehlung

    • Konstanttemperaturkessel arbeiten technisch ineffizient – der Weiterbetrieb ist erlaubt, kostet aber Brennstoff und CO₂.
    • Prüfen Sie eine WP-Hybridheizung statt reiner Gas-/Ölheizung: Mit ausreichender Wärmepumpenleistung gilt die Bio-Treppe als erfüllt (§ 43 Abs. 5). Bleibt es beim Kessel, im Vertrag regeln, wer die Mehrkosten des Bio-Anteils trägt.
    • Förderung: KfW 459 (Wohngebäude) – 30 % Zuschuss für Unternehmen und Contractoren, Antrag vor Vorhabenbeginn; fossile Heizungen werden nicht gefördert.
    • Vermietete Wohngebäude: Die CO₂-Kosten teilen sich Vermieter und Mieter nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG – Ihre Stufe zeigt der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner.
    • Wärme-Contracting mit Green Contracting: ab 99 €/Monat Grundpreis + ab 11,9 ct/kWh Arbeitspreis (netto, zzgl. USt.), 0 € Investition – die genauen Konditionen ergeben sich im individuellen Angebot nach Prüfung Ihres Objekts. Als Betreiber erfüllt der Contractor auch die Bio-Treppe (§ 43 Abs. 6 GModG).

    Weiter: CO₂-Kostenaufteilung berechnen · Wärmepumpen-Eignungs-Check · KfW 459/522

    Ihr Zeitstrahl bis 2045

    Pflichten, Fristen und Meilensteine für dieses Objekt.

    1. 1996Meilenstein

      Einbau der heutigen Heizung (Erdgas)

      Die Anlage ist 30 Jahre in Betrieb. Das Alter allein löst unter dem GModG keine Austauschpflicht aus, bestimmt aber Ausfallrisiko und Effizienz.

    2. 29.07.2026Hinweis

      GModG in Kraft – 65-%-Pflicht entfallen

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das GEG ab. Die starre 65-%-Erneuerbaren-Pflicht (§§ 71–71p GEG) ist entfallen; für den Heizungsersatz stehen nach § 42 GModG zehn gleichwertige Optionen zur Wahl. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen, defekte repariert werden.

    3. seit 29.07.2026Entfallen

      Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel entfallen

      Nach dem früheren § 72 GEG durften Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden (Ihr Kessel: 30 Jahre). Diese Regel ist mit dem GModG weggefallen – der Kessel darf weiterlaufen. Vorhaben mit Bauantrag, Anzeige oder Baubeginn vor dem 29.07.2026 laufen nach § 111 GModG noch nach altem Recht – im Einzelfall prüfen.

    4. bis 30.09.2027Frist

      Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b GModG)

      Für Anlagen mit Einbau vor dem 01.10.2009 ist die Prüfung bis 30.09.2027 fällig (Gebäude ab 6 Wohnungen/Nutzungseinheiten). Optimierungsmaßnahmen binnen eines Jahres nach der Prüfung.

    5. 2028Meilenstein

      Geplanter Heizungstausch: Erdgas

      Zulässig nach § 42 GModG, aber ab 2029 mit Bio-Treppe (§ 43). Fossile Heizungen werden nicht gefördert. Im Contracting erfüllt der Betreiber die Bio-Treppe (§ 43 Abs. 6).

    6. 2028Pflicht

      Hydraulischer Abgleich (§ 60c GModG)

      Nach Einbau einer Heizungsanlage in Gebäuden ab 6 Wohnungen/Nutzungseinheiten: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung (DIN EN 12831).

    7. ab 2029Pflicht

      Bio-Treppe: 10 %

      Mindestens 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. 2029–2034 alternativ erfüllbar über Solarthermie (MFH > 2 WE: ≥ 0,03 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche) oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung (§ 43 Abs. 3/4).

    8. ab 2030Pflicht

      Bio-Treppe: 15 %

      Mindestens 15 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.

    9. 2030 · SzenarioSzenario (Annahme)

      CO₂-Kosten rund 4.550 €/a (Annahme 100 €/t)

      Szenario mit Ihrer CO₂-Preis-Annahme und gleichem Verbrauch wie heute – keine Prognose. Bio-Anteile sind nicht abgezogen; der künftige CO₂-Preispfad ist offen.

    10. ab 2035Pflicht

      Bio-Treppe: 30 %

      Mindestens 30 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.

    11. ab 2040Pflicht

      Bio-Treppe: 60 %

      Mindestens 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.

    12. bis ca. 2044Frist

      Heizungsprüfung der neuen Anlage (§ 60b GModG)

      Innerhalb eines Jahres nach 15 Betriebsjahren, danach Optimierung binnen eines Jahres.

    13. 2045Hinweis

      Grüngasquote: Brennstoffe vollständig klimaneutral

      Kein Betriebsverbot für Kessel. Nach § 42a GModG müssen die Inverkehrbringer Brennstoffe für Gebäudewärme ab 2045 vollständig klimaneutral machen (Regelung in eigenem Gesetz bis 01.12.2026). Für Gas- und Ölheizungen wirkt das über den Brennstoffpreis.

    Rechenweg: CO₂-Emissionen = Jahresverbrauch × Emissionsfaktor (Erdgas 0,182 kg/kWh bezogen auf den Brennwert, abgeleitet aus 0,2016 kg/kWh Hi nach EBeV 2030 Anlage 2 mit Hi/Hs = 0,903; Heizöl 0,2664 kg/kWh Hi). CO₂-Kosten = Emissionen in t × CO₂-Preis (netto, zzgl. USt.). Szenario 2030 = Energieträger im Jahr 2030 (nach geplantem Tausch) × gleicher Verbrauch × Ihre Preisannahme; Bio-Anteile nicht abgezogen. Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse und „Sonstige“ werden nicht berechnet (keine direkte BEHG-Position auf der Brennstoffrechnung bzw. keine belegten Faktoren). Regeln: GModG in der Fassung ab 29.07.2026 (§§ 42, 42a, 43, 60a–60c, 111). Hinweis: Überschlägige Orientierung, keine Rechtsberatung; Übergangsregeln und Einzelfälle fachlich prüfen. Stand: September 2026.

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

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    So funktioniert der Heizungs-Pflichten-Check

    Der Check fragt Objekt, heutige Heizung und geplanten Tausch ab und baut daraus einen objektbezogenen Zeitstrahl. Jede Änderung wirkt sofort.

    Gebäudeart
    Mehrfamilienhaus oder Gewerbe. Steuert Förderprogramm (KfW 459 Wohngebäude, KfW 522 Nichtwohngebäude) und den Hinweis zur CO₂-Kostenaufteilung.
    Wohn-/Nutzungseinheiten
    Ab 6 Einheiten gelten die Heizungsprüfung nach § 60b und der hydraulische Abgleich nach § 60c GModG.
    Energieträger
    Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets/Biomasse oder Sonstige. CO₂-Kosten werden nur für Gas und Öl berechnet.
    Kesseltyp
    Konstanttemperatur, Niedertemperatur, Brennwert oder unbekannt – für die Einordnung der weggefallenen 30-Jahre-Regel.
    Einbaujahr
    Bestimmt Betriebsalter und die Frist der Heizungsprüfung (Einbau vor 01.10.2009: bis 30.09.2027, sonst nach 15 Betriebsjahren).
    Jahresverbrauch (kWh/a)
    Gas in kWh laut Rechnung (Brennwert), Heizöl als Liter × 10.
    Geplanter Tausch
    Jahr und Zieltechnik: Wärmepumpe, WP-Hybrid, neue Gas- oder Ölheizung, Wärmenetz oder Biomasse.
    CO₂-Preis heute und Annahme 2030 (€/t)
    Heute im BEHG-Korridor 55–65 €/t (erste Auktion 65 €/t); 2030 ist Ihre eigene Annahme.

    Die Formel: so rechnet der Heizungs-Pflichten-Check

    Die Rechenschritte sind bewusst einfach und offengelegt.

    GrößeRechenweg
    CO₂-Emissionen heuteJahresverbrauch × Emissionsfaktor (Erdgas 0,182 kg/kWh Brennwert, Heizöl 0,2664 kg/kWh) ÷ 1.000 = t CO₂
    CO₂-Kosten heutet CO₂ × CO₂-Preis 2026 (netto)
    Energieträger 2030Zieltechnik, wenn Tausch bis 2030 geplant; sonst heutiger Energieträger
    CO₂-Kosten 2030 (Szenario)Jahresverbrauch × Emissionsfaktor Energieträger 2030 ÷ 1.000 × angenommener CO₂-Preis 2030
    Bio-Treppe im Jahr n0 % vor 2029 · 10 % ab 2029 · 15 % ab 2030 · 30 % ab 2035 · 60 % ab 2040 (nur neue Gas-/Ölheizung)
    Frist § 60bEinbau bis 2009: 30.09.2027 · sonst Einbaujahr + 16 (ein Jahr nach 15 Betriebsjahren)

    Der Erdgas-Faktor ist aus 0,2016 kg/kWh (Heizwert, EBeV 2030 Anlage 2) mit Hi/Hs = 0,903 auf den Brennwert umgerechnet. Bio-Anteile werden im Szenario nicht abgezogen, der Verbrauch bleibt gleich. Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse und „Sonstige“ werden nicht berechnet.

    Beispielrechnung mit dem Heizungs-Pflichten-Check

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten
    • Erdgas-Konstanttemperaturkessel, Einbau 1996, Verbrauch 250.000 kWh/a
    • Geplanter Tausch 2028 gegen eine neue Gasheizung
    • CO₂-Preis 2026: 65 €/t; Annahme 2030: 100 €/t

    Rechenschritte

    1. Emissionen: 250.000 kWh × 0,182 kg/kWh = 45,5 t CO₂ pro Jahr
    2. CO₂-Kosten heute: 45,5 t × 65 €/t ≈ 2.958 € pro Jahr (bei 55 €/t ≈ 2.503 €)
    3. Szenario 2030: weiterhin Gas → 45,5 t × 100 €/t = 4.550 € pro Jahr
    4. 30-Jahre-Austauschpflicht: entfallen – der Kessel dürfte weiterlaufen
    5. § 60b: Heizungsprüfung bis 30.09.2027 (Einbau vor 01.10.2009, ab 6 WE)
    6. 2028: Einbau neue Gasheizung + hydraulischer Abgleich (§ 60c)
    7. Bio-Treppe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040

    Die neue Gasheizung ist zulässig, zieht aber ab 2029 steigende Bio-Anteile nach sich. Eine WP-Hybridheizung mit ausreichender Wärmepumpenleistung würde die Bio-Treppe nach § 43 Abs. 5 erfüllen. Alle Zahlen sind eine Beispielrechnung mit den Voreinstellungen des Checks.

    Was gilt für welche Heizung nach GModG?

    SituationBio-TreppeAustauschpflichtFörderung (Unternehmen)
    Bestehender Gas-/Ölkessel, kein Tauschneinentfallen (früher § 72 GEG)–
    Neue Gas-/Ölheizung nach 29.07.2026ja, 10–60 % (2029–2040)–keine
    WP-Hybrid (WP + Kessel)gilt als erfüllt bei § 43 Abs. 5–Komponenten im Einzelfall
    Wärmepumpenein–KfW 459 / 522: 30 %
    Wärmenetz-Anschlussnein–KfW 459 / 522: 30 %
    Pellets/Biomassenein–erneuerbar, im Einzelfall prüfen

    Rechtsstand September 2026. Vorhaben mit Bauantrag, Anzeige oder Baubeginn vor dem 29.07.2026 laufen nach § 111 GModG nach altem Recht.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Grün: Ihre (Ziel-)Technik fällt nicht unter die Bio-Treppe, oder die Hybrid-Regel ist erfüllbar. Gelb: Die geplante Gas- oder Ölheizung unterliegt der Bio-Treppe. Neutral: Der Bestandskessel darf weiterlaufen, Kostentreiber sind die CO₂-Kosten.

    Der Zeitstrahl unterscheidet Pflichten (rot), Fristen (gelb), entfallene Regeln (grau), Hinweise, Meilensteine und das klar markierte CO₂-Szenario.

    Das Szenario 2030 ist keine Prognose. Es zeigt, wie stark ein höherer CO₂-Preis bei gleichem Verbrauch durchschlägt.

    Bei vermieteten Wohngebäuden tragen Sie einen Teil der CO₂-Kosten nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG – Ihre Stufe berechnet der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Die alte 30-Jahre-Austauschpflicht noch als geltend ansehen – sie ist mit dem GModG weggefallen.
    • Die Bio-Treppe auf den vorhandenen Kessel anwenden – sie gilt nur für nach dem 29.07.2026 neu eingebaute Anlagen.
    • Die Heizungsprüfung nach § 60b übersehen: Für Anlagen mit Einbau vor dem 01.10.2009 läuft die Frist am 30.09.2027 ab.
    • Beim Contracting nicht regeln, wer die Mehrkosten des Bio-Anteils trägt.
    • Öl in Litern statt kWh eingeben (1 Liter ≈ 10 kWh).

    Rechtsgrundlage

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29.07.2026 in Kraft und löst das GEG ab. Die 65-%-Pflicht (§§ 71–71p GEG) und die Austauschpflicht nach § 72 GEG sind weggefallen; § 42 GModG nennt zehn gleichwertige Optionen für den Heizungsersatz.

    Bio-Treppe nach § 43 GModG: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Hybrid-Regel § 43 Abs. 5; ist der Eigentümer nicht Betreiber, erfüllt der Betreiber die Pflicht (§ 43 Abs. 6). § 42a: Grüngasquote für die Inverkehrbringer ab 2045, kein Betriebsverbot.

    Förderung: KfW 459 (Wohngebäude) und KfW 522 (Nichtwohngebäude), jeweils 30 % für Unternehmen und Contractoren; KfW 458 nur für Privatpersonen. Fossile Heizungen werden nicht gefördert.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum Heizungs-Pflichten-Check

    Gibt es 2026 eine Pflicht zum Heizungstausch?

    Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das GModG; funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und defekte repariert werden. Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel ist weggefallen.

    Was ist die Bio-Treppe beim Heizungstausch?

    Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (§ 43 GModG).

    Gilt die Bio-Treppe auch für meine bestehende Gasheizung?

    Nein. Sie gilt nur für neu eingebaute Anlagen. Wird der alte Kessel später durch eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzt, gilt sie für die neue Anlage.

    Erfüllt eine Hybridheizung die Bio-Treppe?

    Ja, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 % (bivalent-alternativ 40 %) der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt (§ 43 Abs. 5 GModG).

    Wie hoch sind die CO₂-Kosten meiner Gasheizung?

    Verbrauch × 0,182 kg CO₂/kWh ergibt die Tonnen; mal CO₂-Preis. Bei 250.000 kWh und 65 €/t sind das rund 2.958 € netto pro Jahr (Beispielrechnung).

    Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch in Unternehmen?

    KfW 459 im Wohngebäude und KfW 522 im Nichtwohngebäude, jeweils 30 % Zuschuss für Unternehmen und Contractoren, Antrag vor Vorhabenbeginn. Fossile Heizungen werden nicht gefördert.

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