Heizungstausch Pflicht 2026? Der Heizungs-Pflichten-Check nach GModG
Gibt es 2026 noch eine Heizungstausch-Pflicht? Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – und damit neue Regeln für jede GModG-Heizung im Bestand: Die 65-%-Pflicht und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel sind weggefallen, dafür gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen die Bio-Treppe. Der Heizungs-Pflichten-Check ordnet Ihr Objekt ein: Er erstellt einen Zeitstrahl bis 2045 mit allen Pflichten und Fristen, rechnet die CO₂-Kosten heute und in einem Szenario für 2030 und gibt eine Handlungsempfehlung mit Förderhinweis.

Heizungs-Pflichten-Check 2026: Was gilt für meine Heizung nach GModG?
Heizungstausch Pflicht oder nicht? Der Check zeigt für Ihr Objekt, welche Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes greifen – Bio-Treppe, Prüf- und Abgleichpflichten, weggefallene Austauschpflicht – und was die CO₂-Kosten heute und 2030 bedeuten.
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Ihr Objekt
Gebäudeart
Ab 6 Einheiten greifen Heizungsprüfung (§ 60b) und hydraulischer Abgleich (§ 60c).
Heutige Heizung
Energieträger
Kesseltyp
Steht auf dem Typenschild oder im Schornsteinfeger-Protokoll.
Gas: kWh laut Rechnung (Brennwert). Heizöl: Liter × 10 = kWh.
Geplanter Tausch
Ist ein Tausch geplant?
Zieltechnik
CO₂-Preis
BEHG-Korridor 2026: 55–65 €/t; erste Auktion am 01.07.2026: 65 €/t.
Ihre Annahme für das Szenario – keine Prognose.
Bio-Treppe betrifft Ihre geplante Heizung
Eine neue Erdgas ab 2028 muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen – 10 % im ersten Pflichtjahr, 60 % ab 2040.
CO₂ heute
45,5 t/a
Faktor 0,182 kg/kWh
CO₂-Kosten heute
2.958 €
55–65 €/t: 2.503 €–2.958 €
Szenario 2030
4.550 €
Annahme 100 €/t · Erdgas
Bio-Treppe 2030
15 %
Pflichtanteil klimaneutral
Handlungsempfehlung
- Konstanttemperaturkessel arbeiten technisch ineffizient – der Weiterbetrieb ist erlaubt, kostet aber Brennstoff und CO₂.
- Prüfen Sie eine WP-Hybridheizung statt reiner Gas-/Ölheizung: Mit ausreichender Wärmepumpenleistung gilt die Bio-Treppe als erfüllt (§ 43 Abs. 5). Bleibt es beim Kessel, im Vertrag regeln, wer die Mehrkosten des Bio-Anteils trägt.
- Förderung: KfW 459 (Wohngebäude) – 30 % Zuschuss für Unternehmen und Contractoren, Antrag vor Vorhabenbeginn; fossile Heizungen werden nicht gefördert.
- Vermietete Wohngebäude: Die CO₂-Kosten teilen sich Vermieter und Mieter nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG – Ihre Stufe zeigt der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner.
- Wärme-Contracting mit Green Contracting: ab 99 €/Monat Grundpreis + ab 11,9 ct/kWh Arbeitspreis (netto, zzgl. USt.), 0 € Investition – die genauen Konditionen ergeben sich im individuellen Angebot nach Prüfung Ihres Objekts. Als Betreiber erfüllt der Contractor auch die Bio-Treppe (§ 43 Abs. 6 GModG).
Weiter: CO₂-Kostenaufteilung berechnen · Wärmepumpen-Eignungs-Check · KfW 459/522
Ihr Zeitstrahl bis 2045
Pflichten, Fristen und Meilensteine für dieses Objekt.
- 1996Meilenstein
Einbau der heutigen Heizung (Erdgas)
Die Anlage ist 30 Jahre in Betrieb. Das Alter allein löst unter dem GModG keine Austauschpflicht aus, bestimmt aber Ausfallrisiko und Effizienz.
- 29.07.2026Hinweis
GModG in Kraft – 65-%-Pflicht entfallen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das GEG ab. Die starre 65-%-Erneuerbaren-Pflicht (§§ 71–71p GEG) ist entfallen; für den Heizungsersatz stehen nach § 42 GModG zehn gleichwertige Optionen zur Wahl. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen, defekte repariert werden.
- seit 29.07.2026Entfallen
Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel entfallen
Nach dem früheren § 72 GEG durften Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden (Ihr Kessel: 30 Jahre). Diese Regel ist mit dem GModG weggefallen – der Kessel darf weiterlaufen. Vorhaben mit Bauantrag, Anzeige oder Baubeginn vor dem 29.07.2026 laufen nach § 111 GModG noch nach altem Recht – im Einzelfall prüfen.
- bis 30.09.2027Frist
Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b GModG)
Für Anlagen mit Einbau vor dem 01.10.2009 ist die Prüfung bis 30.09.2027 fällig (Gebäude ab 6 Wohnungen/Nutzungseinheiten). Optimierungsmaßnahmen binnen eines Jahres nach der Prüfung.
- 2028Meilenstein
Geplanter Heizungstausch: Erdgas
Zulässig nach § 42 GModG, aber ab 2029 mit Bio-Treppe (§ 43). Fossile Heizungen werden nicht gefördert. Im Contracting erfüllt der Betreiber die Bio-Treppe (§ 43 Abs. 6).
- 2028Pflicht
Hydraulischer Abgleich (§ 60c GModG)
Nach Einbau einer Heizungsanlage in Gebäuden ab 6 Wohnungen/Nutzungseinheiten: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung (DIN EN 12831).
- ab 2029Pflicht
Bio-Treppe: 10 %
Mindestens 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. 2029–2034 alternativ erfüllbar über Solarthermie (MFH > 2 WE: ≥ 0,03 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche) oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung (§ 43 Abs. 3/4).
- ab 2030Pflicht
Bio-Treppe: 15 %
Mindestens 15 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.
- 2030 · SzenarioSzenario (Annahme)
CO₂-Kosten rund 4.550 €/a (Annahme 100 €/t)
Szenario mit Ihrer CO₂-Preis-Annahme und gleichem Verbrauch wie heute – keine Prognose. Bio-Anteile sind nicht abgezogen; der künftige CO₂-Preispfad ist offen.
- ab 2035Pflicht
Bio-Treppe: 30 %
Mindestens 30 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.
- ab 2040Pflicht
Bio-Treppe: 60 %
Mindestens 60 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.
- bis ca. 2044Frist
Heizungsprüfung der neuen Anlage (§ 60b GModG)
Innerhalb eines Jahres nach 15 Betriebsjahren, danach Optimierung binnen eines Jahres.
- 2045Hinweis
Grüngasquote: Brennstoffe vollständig klimaneutral
Kein Betriebsverbot für Kessel. Nach § 42a GModG müssen die Inverkehrbringer Brennstoffe für Gebäudewärme ab 2045 vollständig klimaneutral machen (Regelung in eigenem Gesetz bis 01.12.2026). Für Gas- und Ölheizungen wirkt das über den Brennstoffpreis.
Ergebnis als PDF-Report
Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.
So funktioniert der Heizungs-Pflichten-Check
Der Check fragt Objekt, heutige Heizung und geplanten Tausch ab und baut daraus einen objektbezogenen Zeitstrahl. Jede Änderung wirkt sofort.
- Gebäudeart
- Mehrfamilienhaus oder Gewerbe. Steuert Förderprogramm (KfW 459 Wohngebäude, KfW 522 Nichtwohngebäude) und den Hinweis zur CO₂-Kostenaufteilung.
- Wohn-/Nutzungseinheiten
- Ab 6 Einheiten gelten die Heizungsprüfung nach § 60b und der hydraulische Abgleich nach § 60c GModG.
- Energieträger
- Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets/Biomasse oder Sonstige. CO₂-Kosten werden nur für Gas und Öl berechnet.
- Kesseltyp
- Konstanttemperatur, Niedertemperatur, Brennwert oder unbekannt – für die Einordnung der weggefallenen 30-Jahre-Regel.
- Einbaujahr
- Bestimmt Betriebsalter und die Frist der Heizungsprüfung (Einbau vor 01.10.2009: bis 30.09.2027, sonst nach 15 Betriebsjahren).
- Jahresverbrauch (kWh/a)
- Gas in kWh laut Rechnung (Brennwert), Heizöl als Liter × 10.
- Geplanter Tausch
- Jahr und Zieltechnik: Wärmepumpe, WP-Hybrid, neue Gas- oder Ölheizung, Wärmenetz oder Biomasse.
- CO₂-Preis heute und Annahme 2030 (€/t)
- Heute im BEHG-Korridor 55–65 €/t (erste Auktion 65 €/t); 2030 ist Ihre eigene Annahme.
Die Formel: so rechnet der Heizungs-Pflichten-Check
Die Rechenschritte sind bewusst einfach und offengelegt.
| Größe | Rechenweg |
|---|---|
| CO₂-Emissionen heute | Jahresverbrauch × Emissionsfaktor (Erdgas 0,182 kg/kWh Brennwert, Heizöl 0,2664 kg/kWh) ÷ 1.000 = t CO₂ |
| CO₂-Kosten heute | t CO₂ × CO₂-Preis 2026 (netto) |
| Energieträger 2030 | Zieltechnik, wenn Tausch bis 2030 geplant; sonst heutiger Energieträger |
| CO₂-Kosten 2030 (Szenario) | Jahresverbrauch × Emissionsfaktor Energieträger 2030 ÷ 1.000 × angenommener CO₂-Preis 2030 |
| Bio-Treppe im Jahr n | 0 % vor 2029 · 10 % ab 2029 · 15 % ab 2030 · 30 % ab 2035 · 60 % ab 2040 (nur neue Gas-/Ölheizung) |
| Frist § 60b | Einbau bis 2009: 30.09.2027 · sonst Einbaujahr + 16 (ein Jahr nach 15 Betriebsjahren) |
Der Erdgas-Faktor ist aus 0,2016 kg/kWh (Heizwert, EBeV 2030 Anlage 2) mit Hi/Hs = 0,903 auf den Brennwert umgerechnet. Bio-Anteile werden im Szenario nicht abgezogen, der Verbrauch bleibt gleich. Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse und „Sonstige“ werden nicht berechnet.
Beispielrechnung mit dem Heizungs-Pflichten-Check
Annahmen (Beispielwerte)
- Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten
- Erdgas-Konstanttemperaturkessel, Einbau 1996, Verbrauch 250.000 kWh/a
- Geplanter Tausch 2028 gegen eine neue Gasheizung
- CO₂-Preis 2026: 65 €/t; Annahme 2030: 100 €/t
Rechenschritte
- Emissionen: 250.000 kWh × 0,182 kg/kWh = 45,5 t CO₂ pro Jahr
- CO₂-Kosten heute: 45,5 t × 65 €/t ≈ 2.958 € pro Jahr (bei 55 €/t ≈ 2.503 €)
- Szenario 2030: weiterhin Gas → 45,5 t × 100 €/t = 4.550 € pro Jahr
- 30-Jahre-Austauschpflicht: entfallen – der Kessel dürfte weiterlaufen
- § 60b: Heizungsprüfung bis 30.09.2027 (Einbau vor 01.10.2009, ab 6 WE)
- 2028: Einbau neue Gasheizung + hydraulischer Abgleich (§ 60c)
- Bio-Treppe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040
Die neue Gasheizung ist zulässig, zieht aber ab 2029 steigende Bio-Anteile nach sich. Eine WP-Hybridheizung mit ausreichender Wärmepumpenleistung würde die Bio-Treppe nach § 43 Abs. 5 erfüllen. Alle Zahlen sind eine Beispielrechnung mit den Voreinstellungen des Checks.
Was gilt für welche Heizung nach GModG?
| Situation | Bio-Treppe | Austauschpflicht | Förderung (Unternehmen) |
|---|---|---|---|
| Bestehender Gas-/Ölkessel, kein Tausch | nein | entfallen (früher § 72 GEG) | – |
| Neue Gas-/Ölheizung nach 29.07.2026 | ja, 10–60 % (2029–2040) | – | keine |
| WP-Hybrid (WP + Kessel) | gilt als erfüllt bei § 43 Abs. 5 | – | Komponenten im Einzelfall |
| Wärmepumpe | nein | – | KfW 459 / 522: 30 % |
| Wärmenetz-Anschluss | nein | – | KfW 459 / 522: 30 % |
| Pellets/Biomasse | nein | – | erneuerbar, im Einzelfall prüfen |
Rechtsstand September 2026. Vorhaben mit Bauantrag, Anzeige oder Baubeginn vor dem 29.07.2026 laufen nach § 111 GModG nach altem Recht.
So interpretieren Sie das Ergebnis
Grün: Ihre (Ziel-)Technik fällt nicht unter die Bio-Treppe, oder die Hybrid-Regel ist erfüllbar. Gelb: Die geplante Gas- oder Ölheizung unterliegt der Bio-Treppe. Neutral: Der Bestandskessel darf weiterlaufen, Kostentreiber sind die CO₂-Kosten.
Der Zeitstrahl unterscheidet Pflichten (rot), Fristen (gelb), entfallene Regeln (grau), Hinweise, Meilensteine und das klar markierte CO₂-Szenario.
Das Szenario 2030 ist keine Prognose. Es zeigt, wie stark ein höherer CO₂-Preis bei gleichem Verbrauch durchschlägt.
Bei vermieteten Wohngebäuden tragen Sie einen Teil der CO₂-Kosten nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG – Ihre Stufe berechnet der CO₂-Kostenaufteilungs-Rechner.
Häufige Fehler bei der Eingabe
- Die alte 30-Jahre-Austauschpflicht noch als geltend ansehen – sie ist mit dem GModG weggefallen.
- Die Bio-Treppe auf den vorhandenen Kessel anwenden – sie gilt nur für nach dem 29.07.2026 neu eingebaute Anlagen.
- Die Heizungsprüfung nach § 60b übersehen: Für Anlagen mit Einbau vor dem 01.10.2009 läuft die Frist am 30.09.2027 ab.
- Beim Contracting nicht regeln, wer die Mehrkosten des Bio-Anteils trägt.
- Öl in Litern statt kWh eingeben (1 Liter ≈ 10 kWh).
Rechtsgrundlage
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29.07.2026 in Kraft und löst das GEG ab. Die 65-%-Pflicht (§§ 71–71p GEG) und die Austauschpflicht nach § 72 GEG sind weggefallen; § 42 GModG nennt zehn gleichwertige Optionen für den Heizungsersatz.
Bio-Treppe nach § 43 GModG: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Hybrid-Regel § 43 Abs. 5; ist der Eigentümer nicht Betreiber, erfüllt der Betreiber die Pflicht (§ 43 Abs. 6). § 42a: Grüngasquote für die Inverkehrbringer ab 2045, kein Betriebsverbot.
Förderung: KfW 459 (Wohngebäude) und KfW 522 (Nichtwohngebäude), jeweils 30 % für Unternehmen und Contractoren; KfW 458 nur für Privatpersonen. Fossile Heizungen werden nicht gefördert.
Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Häufige Fragen zum Heizungs-Pflichten-Check
Gibt es 2026 eine Pflicht zum Heizungstausch?
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das GModG; funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und defekte repariert werden. Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel ist weggefallen.
Was ist die Bio-Treppe beim Heizungstausch?
Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (§ 43 GModG).
Gilt die Bio-Treppe auch für meine bestehende Gasheizung?
Nein. Sie gilt nur für neu eingebaute Anlagen. Wird der alte Kessel später durch eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzt, gilt sie für die neue Anlage.
Erfüllt eine Hybridheizung die Bio-Treppe?
Ja, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 % (bivalent-alternativ 40 %) der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt (§ 43 Abs. 5 GModG).
Wie hoch sind die CO₂-Kosten meiner Gasheizung?
Verbrauch × 0,182 kg CO₂/kWh ergibt die Tonnen; mal CO₂-Preis. Bei 250.000 kWh und 65 €/t sind das rund 2.958 € netto pro Jahr (Beispielrechnung).
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch in Unternehmen?
KfW 459 im Wohngebäude und KfW 522 im Nichtwohngebäude, jeweils 30 % Zuschuss für Unternehmen und Contractoren, Antrag vor Vorhabenbeginn. Fossile Heizungen werden nicht gefördert.
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- KfW 459 & 522
30 % Zuschuss für Unternehmen und Contractoren.
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- Wärmepumpen-Eignungs-Check
Passt eine Wärmepumpe in Ihr Mehrfamilienhaus?
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