Kostenloser Online-Rechner · ohne Anmeldung · Stand: September 2026
Modernisierungsumlage-Rechner: Wie viel Miete darf ich nach einer Modernisierung umlegen?
Mit dem Modernisierungsumlage-Rechner ermitteln Sie, um wie viel die Miete nach einer Modernisierung höchstens steigen darf: nach § 559 BGB mit 8 % der umlagefähigen Kosten und – beim Heizungstausch – nach § 559e BGB mit 10 %, jeweils nach Abzug von Instandhaltungsanteil und Förderung und mit sichtbarer Kappungsgrenze. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser. Keine Rechtsberatung.
Modernisierungsumlage-Rechner: Wie viel Miete darf ich nach einer Modernisierung umlegen?
Kosten, Förderung und Miete einstellen und die zulässige Mieterhöhung nach § 559 BGB – beim Heizungstausch auch nach § 559e BGB – mit Kappungsgrenze sehen.
Ohne Anmeldung · Ergebnis sofort · Keine Rechtsberatung
1 · Gebäude und Miete
Ø 75,0 m² je Wohnung.
Bestimmt die Kappungsgrenze nach § 559 Abs. 3a BGB: aktuell 3 €/m² in sechs Jahren.
2 · Kosten und Abzüge
Annahme – bei § 559 sind die ersparten Erhaltungskosten zu schätzen, keine Pauschale. Tatsächlichen Anteil mit Verwalter oder Anwalt klären.
3 · Art der Maßnahme
+1,78 €/m² monatlich nach § 559 BGB
8 % von 320.000 € umlagefähigen Kosten.
Umlagefähige Kosten (§ 559)
320.000 €
Kosten − 20 % Instandhaltung − Förderung
Mieterhöhung § 559
25.600 €/a
2.133 € pro Monat im Haus
Neue Miete je m²
9,28 €/m²
nach § 559
Neue Miete je Ø-Wohnung
696 €/Monat
75,0 m² Nettokaltmiete
§ 559 BGB · 8 %
- Instandhaltungsabzug
- 20 % = 80.000 €
- Umlagefähige Kosten
- 320.000 €
- 8 % pro Jahr
- 25.600 €
- Vor Kappung
- 1,78 €/m² mtl.
- Kappungsgrenze
- 3,00 €/m²
- Nach Kappung
- 1,78 €/m² mtl.
- Pro Jahr / Monat (Haus)
- 25.600 € / 2.133 €
- Je Ø-Wohnung
- +133 € mtl.
9,28 €/m²
neue Nettokaltmiete · 696 € je Ø-Wohnung
- Härtefalleinwand: Mieter können eine nicht zu rechtfertigende Härte einwenden (§ 559 Abs. 4 BGB).
- Ankündigungspflicht: Modernisierungen sind vorab anzukündigen (§ 555c BGB).
- Keine Doppel-Umlage: Dieselben Kosten dürfen nicht über § 559 und § 559e BGB zugleich umgelegt werden.
- Keine Rechtsberatung – Einzelfall prüfen.
Monatliche Mieterhöhung je m² vor und nach Kappung
Ergebnis als PDF-Report
Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.
So funktioniert der Modernisierungsumlage-Rechner
Der Rechner fragt Gebäude, Miete, Kosten, Abzüge und die Art der Maßnahme ab. Voreinstellungen sind Beispielwerte.
- Wohnfläche gesamt (m²)
- Summe der Wohnflächen der betroffenen Wohnungen.
- Anzahl Wohnungen
- Für Werte je Durchschnittswohnung.
- Aktuelle Nettokaltmiete (€/m²)
- Bestimmt die Kappungsgrenze nach § 559 Abs. 3a BGB.
- Modernisierungskosten gesamt (€)
- Aufwendungen des Vermieters für die Maßnahme.
- Instandhaltungsanteil (%)
- Annahme, Voreinstellung 20 %. Bei § 559 sind die ersparten Erhaltungskosten zu schätzen; tatsächlichen Anteil mit Verwalter oder Anwalt klären.
- Förderung / Zuschüsse (€)
- Werden von den Kosten abgezogen (§ 559a BGB).
- Heizungstausch ja/nein
- Bei ja wird zusätzlich der Weg nach § 559e BGB gerechnet.
Die Formel: so rechnet der Modernisierungsumlage-Rechner
Der Modernisierungsumlage-Rechner arbeitet mit diesen offengelegten Schritten:
| Größe | Rechenweg |
|---|---|
| Umlagefähig § 559 | Kosten − Instandhaltungsanteil − Förderung |
| Erhöhung § 559 | 8 % × umlagefähige Kosten pro Jahr; ÷ 12 ÷ Wohnfläche = €/m² monatlich |
| Kappung § 559 | min(Erhöhung; 3 €/m², bei Miete unter 7 €/m²: 2 €/m²) |
| Umlagefähig § 559e | Kosten − 15 % pauschal − Förderung |
| Erhöhung § 559e | 10 % × umlagefähige Kosten pro Jahr; ÷ 12 ÷ Wohnfläche |
| Kappung § 559e | min(Erhöhung; 0,50 €/m²) |
| Neue Miete | aktuelle Nettokaltmiete + Erhöhung nach Kappung |
Frühere Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e BGB innerhalb von sechs Jahren sind nicht berücksichtigt und verringern den Spielraum. Ob der pauschale Abzug nach § 559e Abs. 2 BGB im Einzelfall entfällt und ob die Voraussetzungen des § 559e erfüllt sind, rechnet das Tool nicht.
Beispielrechnung mit dem Modernisierungsumlage-Rechner
Annahmen (Beispielwerte)
- 1.200 m² Wohnfläche, 16 Wohnungen, Nettokaltmiete 7,50 €/m²
- Modernisierungskosten 400.000 €, Instandhaltungsanteil 20 % (Annahme), keine Förderung
Rechenschritte
- Umlagefähig: 400.000 € − 80.000 € = 320.000 €
- 8 % pro Jahr: 25.600 € → ÷ 12 ÷ 1.200 m² = 1,78 €/m² monatlich
- Kappung 3 €/m² greift nicht; neue Miete 9,28 €/m²
Mit Heizungstausch nach § 559e BGB ergäben sich vor Kappung 2,36 €/m²; die Kappungsgrenze von 0,50 €/m² begrenzt die Erhöhung jedoch deutlich – im Beispiel erlaubt § 559 mehr.
So interpretieren Sie das Ergebnis
§ 559e BGB hat den höheren Satz, aber die deutlich strengere Kappungsgrenze. Bei hohen Kosten je m² erlaubt deshalb oft § 559 BGB die höhere Erhöhung.
Fördermittel verringern die umlagefähigen Kosten auf beiden Wegen.
Beim Energieliefer-Contracting investiert der Contractor – eine Modernisierungsumlage entfällt dann in der Regel; die Wärmelieferkosten werden nach § 556c BGB kostenneutral umgelegt.
Häufige Fehler bei der Eingabe
- Instandhaltungsanteil nicht abziehen oder zu niedrig schätzen.
- Fördermittel nicht abziehen.
- Frühere Erhöhungen innerhalb der sechs Jahre bei der Kappungsgrenze vergessen.
- Dieselben Kosten über § 559 und § 559e BGB doppelt umlegen.
- Die Ankündigung nach § 555c BGB versäumen.
Rechtsgrundlage
§ 559 BGB: 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr; Kappungsgrenze 3 €/m² in sechs Jahren, bei Miete unter 7 €/m² 2 €/m² (Abs. 3a); Härtefalleinwand (Abs. 4).
§ 559a BGB: Drittmittel wie Zuschüsse und Förderung sind abzuziehen.
§ 559e BGB: Heizungstausch, 10 % pro Jahr, pauschaler Instandhaltungsabzug von 15 %, Förderung zwingend abzuziehen, Kappungsgrenze 0,50 €/m² in sechs Jahren. Voraussetzungen und Anknüpfung an das GModG siehe Gesetz.
§ 555c BGB: Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme.
Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Häufige Fragen zum Modernisierungsumlage-Rechner
Was zählt als Modernisierung?
Die Modernisierungsmaßnahmen sind in § 555b BGB abschließend aufgezählt, etwa Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie oder der Einbau einer Heizungsanlage nach § 555b Nr. 1a BGB. Die bloße Umstellung auf einen gewerblichen Wärmelieferanten ist für sich genommen keine Modernisierung. Im Einzelfall prüfen.
Was ist der Instandhaltungsabzug?
Kosten, die ohnehin für Erhaltung angefallen wären, sind nicht umlagefähig. Bei § 559 BGB sind die ersparten Erhaltungskosten zu schätzen, eine Pauschale gibt es nicht. Bei § 559e BGB gilt ein pauschaler Abzug von 15 %; Ausnahmen regelt § 559e Abs. 2 BGB.
Wie wirkt die Kappungsgrenze?
Nach § 559 Abs. 3a BGB darf die Miete wegen Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 €/m² monatlich steigen, bei einer Miete unter 7 €/m² um höchstens 2 €/m². Frühere Erhöhungen in diesem Zeitraum zählen mit.
Was gilt beim Heizungstausch?
Nach § 559e BGB können 10 % der Kosten jährlich umgelegt werden, nach pauschal 15 % Instandhaltungsabzug und zwingendem Abzug der Förderung, begrenzt auf 0,50 €/m² in sechs Jahren. Ob die Voraussetzungen vorliegen, richtet sich nach dem Gesetz und der eingebauten Anlage.
Muss ich die Modernisierung ankündigen?
Ja. Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme nach § 555c BGB vorab ankündigen, unter anderem mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz.
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