
Förder-Finder: Welche Förderung bekomme ich für mein Vorhaben?
Welche Förderung bekomme ich für meine neue Heizung, die Dämmung oder den Neubau? Der Förder-Finder beantwortet genau diese Frage: Sie klicken sich durch bis zu zehn einfache Fragen, und der KfW-Förderung-Rechner zeigt sofort, welche Programme von KfW und BAFA zu Ihrem Vorhaben passen, wie hoch die Förderquote ist und worauf Sie beim Antrag achten müssen. Grundlage sind die Förderbedingungen nach der BEG-Reform 2026 (Richtlinien vom 17.08.2026, KfW-Merkblätter Stand 09/2026). Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.
Schritt 1 von 4
Beantworten Sie die Fragen links
Nach drei bis vier Antworten sehen Sie hier, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen – mit Förderquote und Link zu den Details.

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Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen
Bei fast allen KfW- und BAFA-Programmen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein.
So funktioniert der Förder-Finder
Der Förder-Finder stellt die Fragen Schritt für Schritt – nur die, die für Ihren Fall wichtig sind. Privatpersonen fragt er zusätzlich nach Selbstnutzung, alter Heizung, Einkommen und Kindern, weil davon die Boni abhängen. Rechts erscheint live das Ergebnis.
- Wer sind Sie?
- Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Bauträger, Contractor, Kommune oder kommunales Unternehmen. Davon hängt ab, in welchem Programm Sie antragsberechtigt sind.
- Neubau, Kauf oder Bestand
- Neubauten und Gebäude unter 5 Jahren erhalten nur Neubauförderung. Beim Kauf eines Altbaus prüft der Finder zusätzlich „Jung kauft Alt“ (KfW 308).
- Wohn- oder Nichtwohngebäude
- Mehr als die Hälfte Wohnfläche gilt als Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden richten sich die Höchstbeträge nach der Nettogrundfläche.
- Maßnahme
- Heizungstausch, Dämmung/Fenster/Lüftung, Heizungsoptimierung, Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Wärmenetz, Prozesswärme oder Umbau von Gewerbe zu Wohnungen.
- Selbstnutzung und alte Heizung (nur Privatpersonen)
- Nur wer selbst im Haus wohnt, erhält Boni. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Holzheizungen ab 20 Jahren.
- Einkommen und Kinder (nur Selbstnutzer)
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen in fünf Stufen; mit einem Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen.
- Antragszeitpunkt
- Vor oder ab dem 01.02.2027 – ab dann sinken Höchstbeträge und Klimageschwindigkeitsbonus.
Die Formel: so rechnet der Förder-Finder
Der Förder-Finder entscheidet nach offengelegten Regeln aus den BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und den KfW-Merkblättern (Stand 09/2026):
| Größe | Rechenweg |
|---|---|
| Heizung, privat, Wohngebäude | KfW 458 (Selbstnutzer mit Boni, Vermieter 30 %) + Ergänzungskredit 358 (Einkommen bis 90.000 €) bzw. 359 |
| Heizung, Unternehmen/Contractor | Wohngebäude → KfW 459 (30 %); Nichtwohngebäude → KfW 522 (30 %) + Kredit 523 |
| Heizung, Kommune | KfW 422 (30 %, Kumulierung bis 90 %); alternativ beantragt der Contractor KfW 522 |
| Quote KfW 458 (Selbstnutzer) | min(30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % [ab 01.02.2027: 12 %] + Einkommensbonus 40/30/10 %; Deckel) |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 vorher −10.000 € |
| Deckel | 70 %; 80 % bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € (ohne Kind bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €) |
| Dämmung, Fenster, Lüftung, Optimierung | BAFA BEG EM 15 % (+5 % mit Sanierungsfahrplan ab 30.000 € Kosten) + Ergänzungskredit |
| Effizienzhaus | Wohngebäude KfW 261, Nichtwohngebäude KfW 263, Kommunen KfW 464 (Zuschuss) oder 264 (Kredit) |
| Neubau | Familie mit Kind bis 90.000 € → KfW 300; Selbstnutzer → 297; Vermieter/Bauträger → 298; flächensparend → 296; Nichtwohngebäude → 299; Kommunen → 498/499 |
| Kauf Altbau | Familie mit Kind bis 90.000 € → KfW 308 + Programme für die Sanierung |
| Prozesswärme / Wärmenetz | Unternehmen → EEW (KfW 295/BAFA); Wärmenetz → KfW 270, BAFA Gebäudenetz 30 %, BEW; kommunale Unternehmen → KfW 148 |
| Status-Regel | Empfohlen werden nur Programme mit Status „aktiv“ oder „Budget knapp“; gestoppte nur als Hinweis mit Alternative |
Weil der Finder Einkommensstufen statt exakter Beträge abfragt, zeigt er in einem Fall eine Spanne: Stufe „50.001 bis 90.000 €“ mit Kind ergibt bis zu 10 % Einkommensbonus, aber nur, wenn das Einkommen höchstens 60.000 € beträgt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach dem 01.02.2027 halbjährlich weiter und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
Beispielrechnung mit dem Förder-Finder
Annahmen (Beispielwerte)
- Ehepaar mit einem Kind, wohnt selbst im eigenen Einfamilienhaus
- Die 25 Jahre alte Ölheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 € pro Jahr, Antrag vor dem 01.02.2027
Rechenschritte
- Programm: KfW 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude)
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (Ölheizung wird ersetzt, Alter egal)
- Einkommen: 35.000 € − 10.000 € Familienzuschlag = 25.000 € → Einkommensbonus 40 %
- Summe 86 % → gedeckelt auf 80 % (angerechnetes Einkommen bis 30.000 €)
- Förderfähige Kosten erste Wohneinheit: 28.000 € → Zuschuss höchstens 22.400 €
Ohne Kind läge das Einkommen bei 35.000 €: 30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 %, also höchstens 19.600 € Zuschuss. Den Eigenanteil kann der zinsgünstige Ergänzungskredit 358 finanzieren. Die Werte gelten für Anträge vor dem 01.02.2027.
KfW 458: Förderquote für Selbstnutzer mit Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027)
| Angerechnetes Einkommen | Rechnung | Förderquote | Zuschuss max. (1. WE) |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | 30 + 16 + 40 = 86 % | 80 % (Deckel) | 22.400 € |
| 30.001–40.000 € | 30 + 16 + 30 = 76 % | 70 % (Deckel) | 19.600 € |
| 40.001–50.000 € | 30 + 16 + 10 | 56 % | 15.680 € |
| über 50.000 € | 30 + 16 | 46 % | 12.880 € |
| ohne Klimabonus, über 50.000 € | 30 | 30 % | 8.400 € |
Angerechnetes Einkommen = zu versteuerndes Haushaltseinkommen (Ø 2. und 3. Jahr vor Antrag), mit Kind unter 18 minus 10.000 €. Förderfähige Kosten erste Wohneinheit 28.000 € (ab 01.02.2027: 27.250 €). Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.
So interpretieren Sie das Ergebnis
Das erste Programm in der Liste („Zuerst prüfen“) ist das, für das Sie den Antrag stellen. Ergänzende Programme finanzieren den Eigenanteil (Kredite) oder bezahlen Beratung und Planung. Alternativen kommen statt des ersten Programms infrage – nicht zusätzlich für dieselben Kosten.
Zeigt der Finder eine Spanne („bis zu“), fehlt noch eine Angabe oder Ihr Einkommen liegt in einer Stufe, in der die Quote vom genauen Betrag abhängt. Beantworten Sie alle Fragen oder lassen Sie den Betrag anhand des Steuerbescheids prüfen.
Contracting ist kein Hindernis: Raten für Heizungstechnik aus Contracting, Miete oder Leasing sind für bis zu zehn Jahre förderfähig. Contractoren können die Förderung bei Unternehmen und Kommunen auch selbst beantragen.
Häufige Fehler bei der Eingabe
- Den Handwerker beauftragen, bevor der Antrag gestellt ist – Vorhabenbeginn vor Antrag kostet die gesamte Förderung, außer der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.
- Für dieselben Kosten bei KfW und BAFA zugleich beantragen – pro förderfähigen Kosten gibt es nur einen Antrag.
- Den Energieeffizienz-Experten vergessen: Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Effizienzhaus ist er Pflicht.
- Mit dem Bruttoeinkommen rechnen – maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid.
- Mit alten Förderquoten planen: Effizienzbonus (5 %) und der frühere Klimabonus von 20 % gelten seit 21.07.2026 nicht mehr.
Rechtsgrundlage
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde 2026 neu gefasst: Die Richtlinien für Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäude vom 17.08.2026 gelten rückwirkend seit 21.07.2026, die BEG EM läuft bis 31.12.2030. Die KfW-Merkblätter sind seit 24.09.2026 gültig (Stand 09/2026).
Für Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um je 4 Punkte. Für „ab dem ersten Quartal 2027“ sind weitere Änderungen beschlossen (u. a. 15 % Grundförderung für Wärmepumpen plus 15 % Bonus bei EU-Herkunft); das Startdatum steht noch nicht fest. Der Förder-Finder ersetzt keine Förderberatung.
Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Häufige Fragen zum Förder-Finder
Welche Förderung bekomme ich als Privatperson für eine neue Heizung?
Über KfW 458 mindestens 30 % Zuschuss. Wohnen Sie selbst im Haus, kommen Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (bis 40 %) dazu, insgesamt höchstens 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen.
Wie hoch ist die KfW-Förderung höchstens?
Für die erste Wohneinheit sind 28.000 € förderfähig. Bei 80 % Förderquote sind das höchstens 22.400 € Zuschuss, bei 70 % höchstens 19.600 €. Für weitere Wohneinheiten kommen je 15.000 € bzw. 8.000 € förderfähige Kosten dazu.
Bekomme ich als Vermieter auch Förderung?
Ja. Private Vermieter erhalten über KfW 458 die Grundförderung von 30 %, aber keine Boni. GbR und Unternehmen beantragen KfW 459, ebenfalls mit 30 %.
Was zählt als Einkommen für den Einkommensbonus?
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, werden pauschal 10.000 € abgezogen.
Wird Contracting gefördert?
Ja. Raten für Heizungstechnik aus Contracting, Miete oder Leasing zählen für bis zu zehn Jahre zu den förderfähigen Kosten, Betrieb und Energie nicht. Contractoren können KfW 459 und 522 auch selbst beantragen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Beginn des Vorhabens. Ein Handwerkervertrag ist vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erlaubt. Ein Antrag vor dem 01.02.2027 sichert höhere Höchstbeträge und 16 % statt 12 % Klimageschwindigkeitsbonus.
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