Symbolbild: Schreibtisch in einer Verwaltung mit Bauplänen, Formularen, Taschenrechner und Laptop
    Kostenloser Online-Rechner für Kommunen · ohne Anmeldung · Stand: Oktober 2026

    Förder-Finder: Welche Förderung bekomme ich für mein Vorhaben?

    Welche Förderung bekomme ich für meine neue Heizung, die Dämmung oder den Neubau? Der Förder-Finder beantwortet genau diese Frage: Sie klicken sich durch bis zu zehn einfache Fragen, und der KfW-Förderung-Rechner zeigt sofort, welche Programme von KfW und BAFA zu Ihrem Vorhaben passen, wie hoch die Förderquote ist und worauf Sie beim Antrag achten müssen. Grundlage sind die Förderbedingungen nach der BEG-Reform 2026 (Richtlinien vom 17.08.2026, KfW-Merkblätter Stand 09/2026). Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.

    Eingaben

    Schritt 1 von 4

    Wer sind Sie?
    Live-Ergebnis

    Beantworten Sie die Fragen links

    Nach drei bis vier Antworten sehen Sie hier, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen – mit Förderquote und Link zu den Details.

    Symbolbild: Energieberaterin erklärt einem Ehepaar am Esstisch Unterlagen und einen Grundriss

    Kostenlose Förderberatung durch unseren Energieberater – Ergebnis als PDF + Rückruf

    Tragen Sie unten Ihre E-Mail-Adresse ein: Sie erhalten Ihr Ergebnis sofort als PDF, und unser Energieberater meldet sich mit einer kostenlosen Einschätzung, welche Anträge Sie wann stellen müssen.

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    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    So entscheidet der Förder-Finder: Antragsteller, Vorhaben, Gebäudeart und Maßnahme bestimmen das Programm (Entscheidungstabelle nach BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und KfW-Merkblättern Stand 09/2026). KfW 458 für Selbstnutzer: 30 % Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %; nur beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas- und Holzheizung ab 20 Jahren) + Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen. Höchstens 70 %, bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gestoppte Programme werden nicht empfohlen. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.
    Kostenlose Förderberatung anfragen
    Symbolbild: Heizzentrale eines öffentlichen Gebäudes mit Großwärmepumpen und Pufferspeichern

    Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen

    Bei fast allen KfW- und BAFA-Programmen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein.

    So funktioniert der Förder-Finder

    Der Förder-Finder stellt die Fragen Schritt für Schritt – nur die, die für Ihren Fall wichtig sind. Privatpersonen fragt er zusätzlich nach Selbstnutzung, alter Heizung, Einkommen und Kindern, weil davon die Boni abhängen. Rechts erscheint live das Ergebnis.

    Wer sind Sie?
    Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Bauträger, Contractor, Kommune oder kommunales Unternehmen. Davon hängt ab, in welchem Programm Sie antragsberechtigt sind.
    Neubau, Kauf oder Bestand
    Neubauten und Gebäude unter 5 Jahren erhalten nur Neubauförderung. Beim Kauf eines Altbaus prüft der Finder zusätzlich „Jung kauft Alt“ (KfW 308).
    Wohn- oder Nichtwohngebäude
    Mehr als die Hälfte Wohnfläche gilt als Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden richten sich die Höchstbeträge nach der Nettogrundfläche.
    Maßnahme
    Heizungstausch, Dämmung/Fenster/Lüftung, Heizungsoptimierung, Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Wärmenetz, Prozesswärme oder Umbau von Gewerbe zu Wohnungen.
    Selbstnutzung und alte Heizung (nur Privatpersonen)
    Nur wer selbst im Haus wohnt, erhält Boni. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Holzheizungen ab 20 Jahren.
    Einkommen und Kinder (nur Selbstnutzer)
    Zu versteuerndes Haushaltseinkommen in fünf Stufen; mit einem Kind unter 18 werden vorher 10.000 € abgezogen.
    Antragszeitpunkt
    Vor oder ab dem 01.02.2027 – ab dann sinken Höchstbeträge und Klimageschwindigkeitsbonus.

    Die Formel: so rechnet der Förder-Finder

    Der Förder-Finder entscheidet nach offengelegten Regeln aus den BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 und den KfW-Merkblättern (Stand 09/2026):

    GrößeRechenweg
    Heizung, privat, WohngebäudeKfW 458 (Selbstnutzer mit Boni, Vermieter 30 %) + Ergänzungskredit 358 (Einkommen bis 90.000 €) bzw. 359
    Heizung, Unternehmen/ContractorWohngebäude → KfW 459 (30 %); Nichtwohngebäude → KfW 522 (30 %) + Kredit 523
    Heizung, KommuneKfW 422 (30 %, Kumulierung bis 90 %); alternativ beantragt der Contractor KfW 522
    Quote KfW 458 (Selbstnutzer)min(30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % [ab 01.02.2027: 12 %] + Einkommensbonus 40/30/10 %; Deckel)
    Einkommensbonus40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; mit Kind unter 18 vorher −10.000 €
    Deckel70 %; 80 % bei angerechnetem Einkommen bis 30.000 € (ohne Kind bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €)
    Dämmung, Fenster, Lüftung, OptimierungBAFA BEG EM 15 % (+5 % mit Sanierungsfahrplan ab 30.000 € Kosten) + Ergänzungskredit
    EffizienzhausWohngebäude KfW 261, Nichtwohngebäude KfW 263, Kommunen KfW 464 (Zuschuss) oder 264 (Kredit)
    NeubauFamilie mit Kind bis 90.000 € → KfW 300; Selbstnutzer → 297; Vermieter/Bauträger → 298; flächensparend → 296; Nichtwohngebäude → 299; Kommunen → 498/499
    Kauf AltbauFamilie mit Kind bis 90.000 € → KfW 308 + Programme für die Sanierung
    Prozesswärme / WärmenetzUnternehmen → EEW (KfW 295/BAFA); Wärmenetz → KfW 270, BAFA Gebäudenetz 30 %, BEW; kommunale Unternehmen → KfW 148
    Status-RegelEmpfohlen werden nur Programme mit Status „aktiv“ oder „Budget knapp“; gestoppte nur als Hinweis mit Alternative

    Weil der Finder Einkommensstufen statt exakter Beträge abfragt, zeigt er in einem Fall eine Spanne: Stufe „50.001 bis 90.000 €“ mit Kind ergibt bis zu 10 % Einkommensbonus, aber nur, wenn das Einkommen höchstens 60.000 € beträgt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach dem 01.02.2027 halbjährlich weiter und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Verbindlich ist allein die Zusage von KfW bzw. BAFA.

    Beispielrechnung mit dem Förder-Finder

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Ehepaar mit einem Kind, wohnt selbst im eigenen Einfamilienhaus
    • Die 25 Jahre alte Ölheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden
    • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 € pro Jahr, Antrag vor dem 01.02.2027

    Rechenschritte

    1. Programm: KfW 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude)
    2. Grundförderung: 30 %
    3. Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % (Ölheizung wird ersetzt, Alter egal)
    4. Einkommen: 35.000 € − 10.000 € Familienzuschlag = 25.000 € → Einkommensbonus 40 %
    5. Summe 86 % → gedeckelt auf 80 % (angerechnetes Einkommen bis 30.000 €)
    6. Förderfähige Kosten erste Wohneinheit: 28.000 € → Zuschuss höchstens 22.400 €

    Ohne Kind läge das Einkommen bei 35.000 €: 30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 %, also höchstens 19.600 € Zuschuss. Den Eigenanteil kann der zinsgünstige Ergänzungskredit 358 finanzieren. Die Werte gelten für Anträge vor dem 01.02.2027.

    KfW 458: Förderquote für Selbstnutzer mit Klimageschwindigkeitsbonus (Antrag bis 31.01.2027)

    Angerechnetes EinkommenRechnungFörderquoteZuschuss max. (1. WE)
    bis 30.000 €30 + 16 + 40 = 86 %80 % (Deckel)22.400 €
    30.001–40.000 €30 + 16 + 30 = 76 %70 % (Deckel)19.600 €
    40.001–50.000 €30 + 16 + 1056 %15.680 €
    über 50.000 €30 + 1646 %12.880 €
    ohne Klimabonus, über 50.000 €3030 %8.400 €

    Angerechnetes Einkommen = zu versteuerndes Haushaltseinkommen (Ø 2. und 3. Jahr vor Antrag), mit Kind unter 18 minus 10.000 €. Förderfähige Kosten erste Wohneinheit 28.000 € (ab 01.02.2027: 27.250 €). Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Das erste Programm in der Liste („Zuerst prüfen“) ist das, für das Sie den Antrag stellen. Ergänzende Programme finanzieren den Eigenanteil (Kredite) oder bezahlen Beratung und Planung. Alternativen kommen statt des ersten Programms infrage – nicht zusätzlich für dieselben Kosten.

    Zeigt der Finder eine Spanne („bis zu“), fehlt noch eine Angabe oder Ihr Einkommen liegt in einer Stufe, in der die Quote vom genauen Betrag abhängt. Beantworten Sie alle Fragen oder lassen Sie den Betrag anhand des Steuerbescheids prüfen.

    Contracting ist kein Hindernis: Raten für Heizungstechnik aus Contracting, Miete oder Leasing sind für bis zu zehn Jahre förderfähig. Contractoren können die Förderung bei Unternehmen und Kommunen auch selbst beantragen.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Den Handwerker beauftragen, bevor der Antrag gestellt ist – Vorhabenbeginn vor Antrag kostet die gesamte Förderung, außer der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.
    • Für dieselben Kosten bei KfW und BAFA zugleich beantragen – pro förderfähigen Kosten gibt es nur einen Antrag.
    • Den Energieeffizienz-Experten vergessen: Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Effizienzhaus ist er Pflicht.
    • Mit dem Bruttoeinkommen rechnen – maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid.
    • Mit alten Förderquoten planen: Effizienzbonus (5 %) und der frühere Klimabonus von 20 % gelten seit 21.07.2026 nicht mehr.

    Rechtsgrundlage

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde 2026 neu gefasst: Die Richtlinien für Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäude vom 17.08.2026 gelten rückwirkend seit 21.07.2026, die BEG EM läuft bis 31.12.2030. Die KfW-Merkblätter sind seit 24.09.2026 gültig (Stand 09/2026).

    Für Anträge ab 01.02.2027 sinken die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um je 4 Punkte. Für „ab dem ersten Quartal 2027“ sind weitere Änderungen beschlossen (u. a. 15 % Grundförderung für Wärmepumpen plus 15 % Bonus bei EU-Herkunft); das Startdatum steht noch nicht fest. Der Förder-Finder ersetzt keine Förderberatung.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum Förder-Finder

    Welche Förderung bekomme ich als Privatperson für eine neue Heizung?

    Über KfW 458 mindestens 30 % Zuschuss. Wohnen Sie selbst im Haus, kommen Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (bis 40 %) dazu, insgesamt höchstens 70 % bzw. 80 % bei niedrigem Einkommen.

    Wie hoch ist die KfW-Förderung höchstens?

    Für die erste Wohneinheit sind 28.000 € förderfähig. Bei 80 % Förderquote sind das höchstens 22.400 € Zuschuss, bei 70 % höchstens 19.600 €. Für weitere Wohneinheiten kommen je 15.000 € bzw. 8.000 € förderfähige Kosten dazu.

    Bekomme ich als Vermieter auch Förderung?

    Ja. Private Vermieter erhalten über KfW 458 die Grundförderung von 30 %, aber keine Boni. GbR und Unternehmen beantragen KfW 459, ebenfalls mit 30 %.

    Was zählt als Einkommen für den Einkommensbonus?

    Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, werden pauschal 10.000 € abgezogen.

    Wird Contracting gefördert?

    Ja. Raten für Heizungstechnik aus Contracting, Miete oder Leasing zählen für bis zu zehn Jahre zu den förderfähigen Kosten, Betrieb und Energie nicht. Contractoren können KfW 459 und 522 auch selbst beantragen.

    Wann muss ich den Antrag stellen?

    Immer vor Beginn des Vorhabens. Ein Handwerkervertrag ist vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erlaubt. Ein Antrag vor dem 01.02.2027 sichert höhere Höchstbeträge und 16 % statt 12 % Klimageschwindigkeitsbonus.

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