KfW/BAFA · Zuschussausgelaufen

    BEG-Förderung 2024: alte Konditionen bis Juli 2026

    Bis Juli 2026 galt die BEG-Richtlinie vom 21.12.2023, nach der die meisten Heizungsanträge seit 2024 gestellt wurden. Sie wurde durch die neuen BEG-Richtlinien vom 17.08.2026 ersetzt, die rückwirkend seit 21.07.2026 gelten. Diese Seite fasst zusammen, was sich geändert hat.

    Offizieller Name: BEG-Konditionen nach Richtlinie vom 21.12.2023 (KGB 20 %, Einkommensbonus 30 % bis 40 T€, Effizienzbonus 5 %, Höchstbetrag 30.000 €) · Stand: BAnz AT 27.08.2026 B1 (ersetzt Fassung 21.12.2023)

    Symbolbild: neue Luft-Wärmepumpe an einem sanierten Einfamilienhaus

    Was ist BEG EM 2023 und wer bekommt die Förderung?

    Die BEG-Konditionen nach der Richtlinie vom 21.12.2023 galten für die Heizungs- und Sanierungsförderung seit 2024. Sie sahen 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus bis 40.000 € Einkommen, 5 % Effizienzbonus und 30.000 € förderfähige Kosten vor. Anträge waren bis 08.07.2026 möglich, seit 21.07.2026 gelten neue Konditionen.

    BEG EM 2023 im Überblick

    Steckbrief BEG EM 2023
    TrägerKfW/BAFA
    ArtZuschuss
    ZielgruppenPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft
    GebäudeWohn- und Nichtwohngebäude
    KonditionenUmstellungsphase 09.–20.07.2026
    Contractingim Merkblatt nicht gesondert geregelt
    Statusausgelaufen seit 20.07.2026
    StandBAnz AT 27.08.2026 B1 (ersetzt Fassung 21.12.2023)
    Quelle

    Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.

    Für wen war BEG EM 2023 gedacht?

    • Betraf private Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Wohnungswirtschaft
    • Wer bis 08.07.2026 beantragt hat, wird nach seinem Bescheid behandelt
    • Neue Anträge laufen nach den Richtlinien vom 17.08.2026, zum Beispiel KfW 458
    • Vom 09. bis 20.07.2026 konnten keine Anträge gestellt werden (Umstellungsphase)

    So gehen Sie jetzt vor

    1. Ihren Zuwendungsbescheid prüfen: Er bestimmt, welche Konditionen für Sie gelten.
    2. Für neue Vorhaben die aktuellen Programme nutzen, etwa KfW 458, KfW 522 oder den BAFA-Zuschuss Gebäudehülle.
    3. Den Antrag wie immer vor Vorhabenbeginn stellen.
    4. Die anstehenden Absenkungen ab 01.02.2027 einplanen.

    Häufige Fragen

    Was hat sich mit der BEG-Reform 2026 geändert?

    Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt 20 %, Einkommensbonus dreistufig (40/30/10 %) statt pauschal 30 %, Höchstbetrag 28.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit, der Effizienzbonus von 5 % ist entfallen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung sind die Tilgungszuschüsse deutlich gesunken.

    Warum wurde die Förderung geändert?

    Hintergrund sind die Haushaltskonsolidierung beim Klima- und Transformationsfonds und eine stärkere soziale Staffelung.

    Gilt für meinen alten Antrag die alte Förderung?

    Maßgeblich ist Ihr Zuwendungsbescheid. Anträge nach den alten Konditionen waren bis 08.07.2026 möglich.

    Wird die Förderung 2027 weiter gekürzt?

    Ab 01.02.2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Laut Richtlinie ist ab dem ersten Quartal 2027 zudem eine Grundförderung von 15 % für Wärmepumpen plus 15 % Bonus bei EU-Herkunft vorgesehen; das genaue Datum steht noch nicht fest.

    Unsicher, ob das Programm passt?

    Der Förder-Finder zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.

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