Was ist KfW 167 und wer bekommt den Kredit?
KfW 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ war ein Förderkredit, der die damalige Sanierungsförderung der KfW für Wohngebäude ergänzte. Er wurde mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 01.07.2021 eingestellt. Nachfolger sind die Ergänzungskredite KfW 358/359 für Wohngebäude und KfW 523 für Nichtwohngebäude.
KfW 167 im Überblick
| Träger | KfW |
|---|---|
| Art | Kredit |
| Zielgruppen | Privatpersonen |
| Gebäude | Wohngebäude |
| Contracting | im Merkblatt nicht gesondert geregelt |
| Status | ausgelaufen seit 01.07.2021 |
| Stand | eingestellt mit BEG-Start |
| Quelle |
Green Contracting ist nicht die KfW oder das BAFA; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Merkblätter.
Für wen war KfW 167 gedacht?
- Betraf private Eigentümer von Wohngebäuden
- Heute für Wohngebäude: KfW 358/359
- Heute für Nichtwohngebäude: KfW 523
- Voraussetzung heute: ein bewilligter BEG-Zuschuss
So gehen Sie jetzt vor
- Zuerst den BEG-Zuschuss beantragen, etwa KfW 458.
- Mit der Zusage den Ergänzungskredit über die Hausbank beantragen.
- Vorhaben umsetzen.
Häufige Fragen
Gibt es KfW 167 noch?
Nein, er wurde mit dem BEG-Start am 01.07.2021 eingestellt.
Was ist der Nachfolger von KfW 167?
Die Ergänzungskredite KfW 358/359 für Wohngebäude und KfW 523 für Nichtwohngebäude.
Brauche ich für den Nachfolger einen Zuschuss?
Ja. Die Ergänzungskredite setzen einen bewilligten BEG-Zuschuss von KfW oder BAFA voraus.


