Symbolbild: saniertes Schulgebäude mit Pausenhof und Wärmepumpen-Außeneinheiten an der Fassade
    Kostenloser Online-Rechner für Kommunen · ohne Anmeldung · Stand: Oktober 2026

    KfW-422-Rechner: Förderung der Heizung in kommunalen Gebäuden berechnen

    Mit dem KfW-422-Rechner berechnen Kommunen die Förderung für den Heizungstausch in eigenen Wohn- und Nichtwohngebäuden: Förderhöchstbetrag nach Nettogrundfläche oder Wohneinheiten, förderfähige Kosten, Zuschuss von 30 % und Eigenanteil – exakt nach Merkblatt KfW 422, Stand 09/2026. Zusätzlich zeigt der Rechner, wie viel Zuschuss verloren geht, wenn der Antrag erst nach einer der halbjährlichen Absenkungen ab 01.02.2027 gestellt wird. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.

    Kostenloser Schnellrechner

    KfW-422-Förderrechner: Heizungsförderung für Kommunen berechnen

    Berechnen Sie in einer Minute Förderhöchstbetrag, förderfähige Kosten und Zuschuss für den Heizungstausch in einem kommunalen Gebäude nach Merkblatt KfW 422 – und wie viel Zuschuss verloren geht, wenn der Antrag erst nach einer der Absenkungen ab 01.02.2027 gestellt wird.

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    Eingaben

    1 · Gebäude

    Gebäudeart
    1.200m²

    Nettogrundfläche des Gebäudes, z. B. Schule, Rathaus, Sporthalle oder Kita.

    100%

    Versorgt die neue Heizung nur einen Teil des Gebäudes, wird der Förderhöchstbetrag anteilig angesetzt.

    2 · Vorhaben und Antrag

    250.000€

    Förderfähige Kosten des Heizungstauschs laut Merkblatt, z. B. Wärmeerzeuger, Einbau, Umfeldmaßnahmen.

    Live-Ergebnis

    49.155 € Zuschuss

    30 % von 163.850 € förderfähigen Kosten – gedeckelt durch den Förderhöchstbetrag von 163.850 €. Eigenanteil: 200.845 €. Bei Antrag ab 01.02.2027 wären es 870 € weniger.

    Förderhöchstbetrag

    163.850 €

    1.200 m² NGF, 100 % Fläche

    Förderfähige Kosten

    163.850 €

    von 250.000 € Investition

    Zuschuss

    49.155 €

    effektiv 20 % der Investition

    Eigenanteil

    200.845 €

    Verlust bei Antrag ab 02/2027

    870 €

    erste Absenkung 01.02.2027

    Zuschuss bei Antrag jetzt

    49.155 €

    vor dem 01.02.2027

    Zuschuss je Antragstermin

    AntragHöchstbetragZuschuss
    vor dem 01.02.2027163.850 €49.155 €
    ab 01.02.2027160.950 €48.285 €
    ab 01.08.2027158.050 €47.415 €
    ab 01.02.2028155.150 €46.545 €

    Contracting und KfW 422

    • Förderfähig auch im Contracting: Heizungstechnik ist laut Merkblatt auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig – Raten bis zu zehn Jahre, ohne Betrieb und Energie.
    • Alternative KfW 522: Der Contractor kann die Förderung selbst beantragen und in den Wärmepreis einrechnen.
    • Keine Doppelförderung: Für dieselben förderfähigen Kosten gibt es nur einen Antrag.

    Ergebnis als PDF-Report

    Ihre Angaben und Ergebnisse übersichtlich als PDF – zum Ablegen, Weiterleiten oder für die nächste Besprechung. Wir senden Ihnen den Report zusätzlich per E-Mail.

    Rechenweg: Förderhöchstbetrag NWG = Pauschale bis 150 m² + Satz × m² im Band 150–400 + Satz × m² im Band 400–1.000 + Satz × m² über 1.000 (vor 01.02.2027: 28.000 € / 197 / 118 / 79 €/m²); WG = 28.000 € für die erste WE + 15.000 € je WE 2–6 + 8.000 € je WE ab 7. Absenkung je Termin ab 01.02.2027: −750 € Pauschale bzw. erste WE, −3 / −2 / −1 €/m² je Band (nur NWG). Höchstbetrag × betroffener Flächenanteil; förderfähige Kosten = Minimum aus Investition und Höchstbetrag; Zuschuss = 30 %. Die Zuordnung der Absenkung zu den Bändern ist eine Lesart des Merkblatts, Beispiele unter kfw.de/422. Quelle: KfW-Merkblatt 422, Stand 09/2026. Orientierung ohne Gewähr – verbindlich ist allein die Zusage der KfW.
    Förderung im Contracting-Angebot einrechnen lassen
    Symbolbild: Heizzentrale eines öffentlichen Gebäudes mit Großwärmepumpen und Pufferspeichern

    30 Prozent Zuschuss für die neue Heizung kommunaler Gebäude

    Auch bei Contracting förderfähig – oder der Contractor beantragt die Förderung selbst.

    So funktioniert der KfW-422-Förderrechner

    Der Rechner fragt Gebäude, Investition und geplanten Antragstermin ab. Rechts erscheinen Förderhöchstbetrag, förderfähige Kosten, Zuschuss und Eigenanteil sowie eine Tabelle mit dem Zuschuss je Antragstermin. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte.

    Gebäudeart
    Nichtwohngebäude (z. B. Schule, Rathaus, Sporthalle, Kita) oder Wohngebäude. Davon hängt ab, ob der Höchstbetrag nach Fläche oder nach Wohneinheiten berechnet wird.
    Nettogrundfläche (m²)
    Nur bei Nichtwohngebäuden: Die NGF bestimmt, wie viele Quadratmeter in welches Flächenband fallen.
    Anzahl Wohneinheiten
    Nur bei Wohngebäuden: Die erste WE zählt mit 28.000 €, die zweite bis sechste mit je 15.000 €, jede weitere mit 8.000 €.
    Betroffener Flächenanteil (%)
    Versorgt die neue Heizung nur einen Teil des Gebäudes, wird der Förderhöchstbetrag anteilig angesetzt.
    Investitionskosten Heizung (€)
    Die förderfähigen Kosten des Heizungstauschs laut Merkblatt, etwa Wärmeerzeuger, Einbau und Umfeldmaßnahmen.
    Geplante Antragstellung
    Vor dem 01.02.2027, ab 01.02.2027, ab 01.08.2027 oder ab 01.02.2028 – jeder Termin entspricht einer Stufe der Absenkung.

    Die Formel: so rechnet der KfW-422-Förderrechner

    Der Rechner rechnet mit diesen offengelegten Schritten:

    GrößeRechenweg
    Höchstbetrag NWGPauschale + Satz₁ × m² (150–400) + Satz₂ × m² (400–1.000) + Satz₃ × m² (> 1.000)
    Sätze vor 01.02.202728.000 € / 197 €/m² / 118 €/m² / 79 €/m²
    Höchstbetrag WG28.000 € + 15.000 € × WE 2–6 + 8.000 € × WE ab 7
    Absenkung je StufeNWG: −750 € Pauschale, −3 / −2 / −1 €/m² je Band; WG: −750 € nur für die erste WE
    AnteiligHöchstbetrag × betroffener Flächenanteil
    Förderfähige KostenMinimum aus Investition und anteiligem Höchstbetrag
    Zuschuss / Eigenanteil30 % × förderfähige Kosten / Investition − Zuschuss

    Die Zuordnung der Absenkungsbeträge zu den einzelnen Flächenbändern ist unsere Lesart des Merkblatts; die KfW veröffentlicht Beispielrechnungen unter kfw.de/422. Der Rechner bildet nur den Grundzuschuss von 30 % ab. Verbindlich ist allein die Zusage der KfW.

    Beispielrechnung mit dem KfW-422-Förderrechner

    Annahmen (Beispielwerte)

    • Nichtwohngebäude mit 1.200 m² Nettogrundfläche, Heizung versorgt das ganze Gebäude
    • Investitionskosten Heizung 250.000 €
    • Antrag vor dem 01.02.2027

    Rechenschritte

    1. Pauschale bis 150 m²: 28.000 €
    2. 150–400 m²: 250 m² × 197 € = 49.250 €
    3. 400–1.000 m²: 600 m² × 118 € = 70.800 €
    4. über 1.000 m²: 200 m² × 79 € = 15.800 €
    5. Förderhöchstbetrag: 163.850 € → förderfähig 163.850 € (Investition liegt darüber)
    6. Zuschuss: 30 % × 163.850 € = 49.155 €; Eigenanteil 200.845 €
    7. Antrag ab 01.02.2027: Höchstbetrag 160.950 €, Zuschuss 48.285 € – 870 € weniger

    Weil die Investition über dem Förderhöchstbetrag liegt, wirkt jede Absenkung direkt auf den Zuschuss. Bei Antrag ab 01.02.2028 wären es nur noch 46.545 €, also 2.610 € weniger als heute. Das sind die Voreinstellungen des Rechners, keine Marktdaten.

    Förderhöchstbeträge Nichtwohngebäude je Antragstermin (Lesart des Merkblatts)

    AntragPauschale bis 150 m²150–400 m²400–1.000 m²> 1.000 m²
    vor 01.02.202728.000 €197 €/m²118 €/m²79 €/m²
    ab 01.02.202727.250 €194 €/m²116 €/m²78 €/m²
    ab 01.08.202726.500 €191 €/m²114 €/m²77 €/m²
    ab 01.02.202825.750 €188 €/m²112 €/m²76 €/m²

    Grundlage: KfW-Merkblatt 422, Stand 09/2026. Wohngebäude: Absenkung nur für die erste Wohneinheit um je 750 €. Beispiele der KfW unter kfw.de/422.

    So interpretieren Sie das Ergebnis

    Liegt die Investition über dem Förderhöchstbetrag, ist der Zuschuss gedeckelt – die effektive Förderquote auf die Gesamtinvestition sinkt dann unter 30 %. Genau in diesem Fall kostet jede Absenkung ab 01.02.2027 bares Geld.

    Liegt die Investition darunter, ist sie im Rahmen des Merkblatts vollständig förderfähig, und die Absenkung wirkt zunächst nicht. Das kann sich ändern, wenn die Kosten bis zur Antragstellung steigen.

    Für Contracting gilt: Die Kommune kann KfW 422 auch dann beantragen, wenn die Heizung per Contracting bereitgestellt wird – Raten bis zu zehn Jahre sind förderfähig, Betrieb und Energie nicht. Alternativ beantragt der Contractor KfW 522 und rechnet die Förderung in den Wärmepreis ein.

    Häufige Fehler bei der Eingabe

    • Den Antrag auf die lange Bank schieben: Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, und die Höchstbeträge sinken halbjährlich.
    • Den vollen Höchstbetrag ansetzen, obwohl die neue Heizung nur einen Teil des Gebäudes versorgt.
    • Dieselben Kosten über KfW 422 und KfW 522 doppelt fördern lassen – pro förderfähigen Kosten gibt es nur einen Antrag.
    • Im Contracting Betriebs- und Energiekosten als förderfähig einplanen – förderfähig sind nur die Raten für die Anlage.
    • Die 30 % auf die Gesamtinvestition rechnen, ohne den Förderhöchstbetrag zu prüfen.

    Rechtsgrundlage

    Die Heizungsförderung für Kommunen (BEG Einzelmaßnahmen, KfW 422) gilt in der neuen Richtlinie seit 21.07.2026. Das Merkblatt (Stand 09/2026) regelt Zuschuss von 30 %, Förderhöchstbeträge nach Nettogrundfläche bzw. Wohneinheiten und deren Absenkung ab 01.02.2027 zum 01.02. und 01.08. jedes Jahres.

    Heizungstechnik ist laut Merkblatt auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Contractoren sind in KfW 522 antragsberechtigt. Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Der Rechner ersetzt keine Förderberatung; verbindlich ist allein die Zusage der KfW.

    Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

    Häufige Fragen zum KfW-422-Förderrechner

    Wie viel Prozent fördert KfW 422?

    30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die förderfähigen Kosten sind durch den Förderhöchstbetrag begrenzt, der von Nettogrundfläche bzw. Zahl der Wohneinheiten abhängt.

    Wie berechnet sich der Förderhöchstbetrag für ein Nichtwohngebäude?

    Pauschal 28.000 € bis 150 m² Nettogrundfläche, zusätzlich 197 €/m² für 150 bis 400 m², 118 €/m² für 400 bis 1.000 m² und 79 €/m² darüber (Antrag vor 01.02.2027).

    Ab wann sinken die Förderhöchstbeträge?

    Erstmals zum 01.02.2027, danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Baubeginn.

    Ist KfW 422 mit Contracting möglich?

    Ja. Laut Merkblatt ist Heizungstechnik auch bei Contracting förderfähig; Raten bis zu zehn Jahre zählen, Betrieb und Energie nicht. Alternativ beantragt der Contractor die Förderung in KfW 522.

    Was gilt, wenn die Heizung nur einen Teil des Gebäudes versorgt?

    Dann wird der Förderhöchstbetrag anteilig angesetzt. Im Rechner geben Sie dafür den betroffenen Flächenanteil in Prozent ein.

    Können KfW 422 und KfW 522 kombiniert werden?

    Nicht für dieselben Kosten. Entweder beantragt die Kommune KfW 422 oder der Contractor KfW 522 – eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

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