
KfW-422-Rechner: Förderung der Heizung in kommunalen Gebäuden berechnen
Mit dem KfW-422-Rechner berechnen Kommunen die Förderung für den Heizungstausch in eigenen Wohn- und Nichtwohngebäuden: Förderhöchstbetrag nach Nettogrundfläche oder Wohneinheiten, förderfähige Kosten, Zuschuss von 30 % und Eigenanteil – exakt nach Merkblatt KfW 422, Stand 09/2026. Zusätzlich zeigt der Rechner, wie viel Zuschuss verloren geht, wenn der Antrag erst nach einer der halbjährlichen Absenkungen ab 01.02.2027 gestellt wird. Kostenlos, ohne Anmeldung, Berechnung im Browser.
KfW-422-Förderrechner: Heizungsförderung für Kommunen berechnen
Berechnen Sie in einer Minute Förderhöchstbetrag, förderfähige Kosten und Zuschuss für den Heizungstausch in einem kommunalen Gebäude nach Merkblatt KfW 422 – und wie viel Zuschuss verloren geht, wenn der Antrag erst nach einer der Absenkungen ab 01.02.2027 gestellt wird.
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1 · Gebäude
Nettogrundfläche des Gebäudes, z. B. Schule, Rathaus, Sporthalle oder Kita.
Versorgt die neue Heizung nur einen Teil des Gebäudes, wird der Förderhöchstbetrag anteilig angesetzt.
2 · Vorhaben und Antrag
Förderfähige Kosten des Heizungstauschs laut Merkblatt, z. B. Wärmeerzeuger, Einbau, Umfeldmaßnahmen.
49.155 € Zuschuss
30 % von 163.850 € förderfähigen Kosten – gedeckelt durch den Förderhöchstbetrag von 163.850 €. Eigenanteil: 200.845 €. Bei Antrag ab 01.02.2027 wären es 870 € weniger.
Förderhöchstbetrag
163.850 €
1.200 m² NGF, 100 % Fläche
Förderfähige Kosten
163.850 €
von 250.000 € Investition
Zuschuss
49.155 €
effektiv 20 % der Investition
Eigenanteil
200.845 €
Verlust bei Antrag ab 02/2027
870 €
erste Absenkung 01.02.2027
Zuschuss bei Antrag jetzt
49.155 €
vor dem 01.02.2027
Zuschuss je Antragstermin
| Antrag | Höchstbetrag | Zuschuss |
|---|---|---|
| vor dem 01.02.2027 | 163.850 € | 49.155 € |
| ab 01.02.2027 | 160.950 € | 48.285 € |
| ab 01.08.2027 | 158.050 € | 47.415 € |
| ab 01.02.2028 | 155.150 € | 46.545 € |
Contracting und KfW 422
- Förderfähig auch im Contracting: Heizungstechnik ist laut Merkblatt auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig – Raten bis zu zehn Jahre, ohne Betrieb und Energie.
- Alternative KfW 522: Der Contractor kann die Förderung selbst beantragen und in den Wärmepreis einrechnen.
- Keine Doppelförderung: Für dieselben förderfähigen Kosten gibt es nur einen Antrag.
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30 Prozent Zuschuss für die neue Heizung kommunaler Gebäude
Auch bei Contracting förderfähig – oder der Contractor beantragt die Förderung selbst.
So funktioniert der KfW-422-Förderrechner
Der Rechner fragt Gebäude, Investition und geplanten Antragstermin ab. Rechts erscheinen Förderhöchstbetrag, förderfähige Kosten, Zuschuss und Eigenanteil sowie eine Tabelle mit dem Zuschuss je Antragstermin. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte.
- Gebäudeart
- Nichtwohngebäude (z. B. Schule, Rathaus, Sporthalle, Kita) oder Wohngebäude. Davon hängt ab, ob der Höchstbetrag nach Fläche oder nach Wohneinheiten berechnet wird.
- Nettogrundfläche (m²)
- Nur bei Nichtwohngebäuden: Die NGF bestimmt, wie viele Quadratmeter in welches Flächenband fallen.
- Anzahl Wohneinheiten
- Nur bei Wohngebäuden: Die erste WE zählt mit 28.000 €, die zweite bis sechste mit je 15.000 €, jede weitere mit 8.000 €.
- Betroffener Flächenanteil (%)
- Versorgt die neue Heizung nur einen Teil des Gebäudes, wird der Förderhöchstbetrag anteilig angesetzt.
- Investitionskosten Heizung (€)
- Die förderfähigen Kosten des Heizungstauschs laut Merkblatt, etwa Wärmeerzeuger, Einbau und Umfeldmaßnahmen.
- Geplante Antragstellung
- Vor dem 01.02.2027, ab 01.02.2027, ab 01.08.2027 oder ab 01.02.2028 – jeder Termin entspricht einer Stufe der Absenkung.
Die Formel: so rechnet der KfW-422-Förderrechner
Der Rechner rechnet mit diesen offengelegten Schritten:
| Größe | Rechenweg |
|---|---|
| Höchstbetrag NWG | Pauschale + Satz₁ × m² (150–400) + Satz₂ × m² (400–1.000) + Satz₃ × m² (> 1.000) |
| Sätze vor 01.02.2027 | 28.000 € / 197 €/m² / 118 €/m² / 79 €/m² |
| Höchstbetrag WG | 28.000 € + 15.000 € × WE 2–6 + 8.000 € × WE ab 7 |
| Absenkung je Stufe | NWG: −750 € Pauschale, −3 / −2 / −1 €/m² je Band; WG: −750 € nur für die erste WE |
| Anteilig | Höchstbetrag × betroffener Flächenanteil |
| Förderfähige Kosten | Minimum aus Investition und anteiligem Höchstbetrag |
| Zuschuss / Eigenanteil | 30 % × förderfähige Kosten / Investition − Zuschuss |
Die Zuordnung der Absenkungsbeträge zu den einzelnen Flächenbändern ist unsere Lesart des Merkblatts; die KfW veröffentlicht Beispielrechnungen unter kfw.de/422. Der Rechner bildet nur den Grundzuschuss von 30 % ab. Verbindlich ist allein die Zusage der KfW.
Beispielrechnung mit dem KfW-422-Förderrechner
Annahmen (Beispielwerte)
- Nichtwohngebäude mit 1.200 m² Nettogrundfläche, Heizung versorgt das ganze Gebäude
- Investitionskosten Heizung 250.000 €
- Antrag vor dem 01.02.2027
Rechenschritte
- Pauschale bis 150 m²: 28.000 €
- 150–400 m²: 250 m² × 197 € = 49.250 €
- 400–1.000 m²: 600 m² × 118 € = 70.800 €
- über 1.000 m²: 200 m² × 79 € = 15.800 €
- Förderhöchstbetrag: 163.850 € → förderfähig 163.850 € (Investition liegt darüber)
- Zuschuss: 30 % × 163.850 € = 49.155 €; Eigenanteil 200.845 €
- Antrag ab 01.02.2027: Höchstbetrag 160.950 €, Zuschuss 48.285 € – 870 € weniger
Weil die Investition über dem Förderhöchstbetrag liegt, wirkt jede Absenkung direkt auf den Zuschuss. Bei Antrag ab 01.02.2028 wären es nur noch 46.545 €, also 2.610 € weniger als heute. Das sind die Voreinstellungen des Rechners, keine Marktdaten.
Förderhöchstbeträge Nichtwohngebäude je Antragstermin (Lesart des Merkblatts)
| Antrag | Pauschale bis 150 m² | 150–400 m² | 400–1.000 m² | > 1.000 m² |
|---|---|---|---|---|
| vor 01.02.2027 | 28.000 € | 197 €/m² | 118 €/m² | 79 €/m² |
| ab 01.02.2027 | 27.250 € | 194 €/m² | 116 €/m² | 78 €/m² |
| ab 01.08.2027 | 26.500 € | 191 €/m² | 114 €/m² | 77 €/m² |
| ab 01.02.2028 | 25.750 € | 188 €/m² | 112 €/m² | 76 €/m² |
Grundlage: KfW-Merkblatt 422, Stand 09/2026. Wohngebäude: Absenkung nur für die erste Wohneinheit um je 750 €. Beispiele der KfW unter kfw.de/422.
So interpretieren Sie das Ergebnis
Liegt die Investition über dem Förderhöchstbetrag, ist der Zuschuss gedeckelt – die effektive Förderquote auf die Gesamtinvestition sinkt dann unter 30 %. Genau in diesem Fall kostet jede Absenkung ab 01.02.2027 bares Geld.
Liegt die Investition darunter, ist sie im Rahmen des Merkblatts vollständig förderfähig, und die Absenkung wirkt zunächst nicht. Das kann sich ändern, wenn die Kosten bis zur Antragstellung steigen.
Für Contracting gilt: Die Kommune kann KfW 422 auch dann beantragen, wenn die Heizung per Contracting bereitgestellt wird – Raten bis zu zehn Jahre sind förderfähig, Betrieb und Energie nicht. Alternativ beantragt der Contractor KfW 522 und rechnet die Förderung in den Wärmepreis ein.
Häufige Fehler bei der Eingabe
- Den Antrag auf die lange Bank schieben: Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, und die Höchstbeträge sinken halbjährlich.
- Den vollen Höchstbetrag ansetzen, obwohl die neue Heizung nur einen Teil des Gebäudes versorgt.
- Dieselben Kosten über KfW 422 und KfW 522 doppelt fördern lassen – pro förderfähigen Kosten gibt es nur einen Antrag.
- Im Contracting Betriebs- und Energiekosten als förderfähig einplanen – förderfähig sind nur die Raten für die Anlage.
- Die 30 % auf die Gesamtinvestition rechnen, ohne den Förderhöchstbetrag zu prüfen.
Rechtsgrundlage
Die Heizungsförderung für Kommunen (BEG Einzelmaßnahmen, KfW 422) gilt in der neuen Richtlinie seit 21.07.2026. Das Merkblatt (Stand 09/2026) regelt Zuschuss von 30 %, Förderhöchstbeträge nach Nettogrundfläche bzw. Wohneinheiten und deren Absenkung ab 01.02.2027 zum 01.02. und 01.08. jedes Jahres.
Heizungstechnik ist laut Merkblatt auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Contractoren sind in KfW 522 antragsberechtigt. Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Der Rechner ersetzt keine Förderberatung; verbindlich ist allein die Zusage der KfW.
Überschlägige Orientierung ohne Gewähr; ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.
Häufige Fragen zum KfW-422-Förderrechner
Wie viel Prozent fördert KfW 422?
30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die förderfähigen Kosten sind durch den Förderhöchstbetrag begrenzt, der von Nettogrundfläche bzw. Zahl der Wohneinheiten abhängt.
Wie berechnet sich der Förderhöchstbetrag für ein Nichtwohngebäude?
Pauschal 28.000 € bis 150 m² Nettogrundfläche, zusätzlich 197 €/m² für 150 bis 400 m², 118 €/m² für 400 bis 1.000 m² und 79 €/m² darüber (Antrag vor 01.02.2027).
Ab wann sinken die Förderhöchstbeträge?
Erstmals zum 01.02.2027, danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Baubeginn.
Ist KfW 422 mit Contracting möglich?
Ja. Laut Merkblatt ist Heizungstechnik auch bei Contracting förderfähig; Raten bis zu zehn Jahre zählen, Betrieb und Energie nicht. Alternativ beantragt der Contractor die Förderung in KfW 522.
Was gilt, wenn die Heizung nur einen Teil des Gebäudes versorgt?
Dann wird der Förderhöchstbetrag anteilig angesetzt. Im Rechner geben Sie dafür den betroffenen Flächenanteil in Prozent ein.
Können KfW 422 und KfW 522 kombiniert werden?
Nicht für dieselben Kosten. Entweder beantragt die Kommune KfW 422 oder der Contractor KfW 522 – eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
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